B
Bieber0815
Zitat aus unserem Vertrag:
Der Haken an der Sache: Wird die nächste Teilfläche des Grundbesitzes verkauft, sehen die Käufer im Grundbuch dann unsere Namen .Um den vereinbarten Eigentumserwerb zu sichern, bewilligt der Verkäufer und beantragt der Käufer, zu dessen Gunsten eine Vormerkung an dem in § xy bezeichneten Grundbesitz sofort an nächstoffener Rangstelle einzutragen. Der Käufer bewilligt, die Vormerkung mit Vollzug des Fortführungsnachweises nach Vermessung auf die verkaufte Teilfläche zu beschränken und bei Eigentumsumschreibung wieder zu löschen, sofern nachrangig keine Eintragungen bestehen bleiben, denen er nicht zugestimmt hat.