Grundstückskauf, teilweise Bauland und teilweise Ackerland

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S

Senfling

Hallo liebe Forumsmitglieder,

meine Partnerin und ich sind schon seit ca. 2 Jahren an einem Grundstück dran, welches bis letzte Woche noch landwirtschaftlich genutzt wurde. Der Eigentümer des Grundstücks hat eine Bauvoranfrage gestellt, die vor 4 Tagen glücklicherweise positiv beschieden wurde. Damit ist die größte Hürde zunächst einmal geschafft. Das Grundstück ist bebaubar und wir sind die vorrangigen Kaufinteressenten.

Nun zu meinem Problem:
Das eigentliche Bauland hat eine Größe von ca. 600 m2. Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten des Grundstücks, einigen Auflagen bzgl. Abstand zu Nachbargrundstücken und der Tatsache, dass wir beide gerne einen großen Garten hätten, benötigen wir jedoch ein Grundstück von ca. 1000 m2.
Da das Grundstück an weiteres Ackerland des momentanen Eigentümers grenzt, hat dieser uns angeboten noch weitere 400 m2 Grund zusätzlich zu erwerben. Allerdings sollen wir für die zusätzlichen 400 m2 ebenfalls den örtlichen m2-Preis von Bauland (bei uns 48 Euro) zahlen. Der Eigentümer sagte, dies wäre immer so. Schließlich seien bei größeren Grundstücken in der Nachbarschaft (1500-2000 m2) auch nur ca. 600 m2 reines Bauland. Den Rest des Grundes hätten die Eigentümer auch zum Baulandpreis erwerben müssen.

Stimmt das so? Ich habe leider keine Ahnung davon.

Und eine weitere Frage:
Angenommen ich kaufe die 1000 m2 zu den Konditionen des Verkäufers (die könnte ich problemlos aus meinem Eigenkapital zahlen). Wenn ich bei der Finanzierung des Hauses das Grundstück als Eigenkapital einsetzen möchte, richtet sich die Bank doch vermutlich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis, sondern wird das Grundstück vermutlich selber noch einmal schätzen lassen, oder?

Danke schon mal für eure Antworten.

Freundliche Grüße

Christian
 
N

nordanney

Oh wie süß - 48€ den qm
Bei dem Preis - und der Tatsache, da Du keine Chance für Verhandlungen hast und nur zwischen kaufen oder nicht kaufen wählen kannst - würde ich einfach zuschlagen.

Die Bank schaut natürlich nach dem Bodenrichtwert und wenn die 400qm als Ackerland deklariert sind, wird wahrscheinlich auch nur der Ackerlandpreis berücksichtigt. Das ist dann einfach Pech, dass vielleicht ein paar € im Beleihungswert fehlen - bewertet wird übrigens das Grundstück inkl. des geplanten Hauses.

Davon abgesehen, wird bei einer Bodenbewertung von übergroßen Grundstücken in der Regel nur ein gewisser Teil mit dem Bodenrichtwert angesetzt (z.B. Grundstückstiefe 20m) und der Rest als Hinterland bewertet (z.B. mit 25% des Bodenrichtwertes), da dieser für eine Bebauung nicht nutzbar ist und nur als Garten dient.

P.S. Auch auf 600qm kann man sehr gut leben
 
D

DG

Hallo, Senfling!

Wenn die anderen so dumm sind, ist das ja deren Problem.

Fakt ist, dass die restlichen 400m² nach Deinen Beschreibungen kein Bauland und auch kein Bauerwartungsland sind, ergo Ackerland. Der Landwirt ist natürlich clever, verkauft das Ackerland zum Baulandpreis. Fair ist ein Mischpreis oder eben ein Gartenlandpreis für die 400m² (Max. 10€/m²), weil Ihr das Land auch nur so nutzen könnt - bauen kann man dort nämlich auch später nicht, warum also Baulandpreis bezahlen?

Frei handeln kann er die 400m² auch nicht, denn wer außer Euch würde das Land überhaupt nutzen/erwerben? Vermutlich niemand bzw. allenfalls andere Anlieger. Es gibt also keine oder allenfalls wenige Konkurrenten, die offensichtlich schon genug Grundstück haben und damit ist der Preis des Verkäufers ... nun ja ... am Markt schwer durchzusetzen.

MfG
Dirk Grafe
 
I

Irgendwoabaier

Moin,
Andererseits... muss der Landwirt denn verkaufen? Wenn nicht - dann nennt er einen Preis, und wartet, bis jemand bereit ist, diesen Preis zu bezahlen. Zwingen, günstiger zu verkaufen, kann man ihn nicht...


Gruß
I.
 
T

turhanet

macht es eigentlich einen Unterschied ob man ein Haus auf einem Grundstück das voll Bauland ist oder nur teilweise Bauland ist baut.
Steuerlich oder Gebührentechnisch ?
 
B

Bieber0815

Für 600 m² mal Gartenlandpreis wird der Bauer wohl kaum Lust auf einen Notartermin haben. Brachliegenlassen dürfte lukrativer sein (bin jetzt kein Experte in EU-Landwirtschaftssubvention).
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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