Super dieses Forum. Vielen Dank für all die Hilfreichen Antworten.
Wir sind uns darüber bewusst, dass man bei einem 1000 m2 großen Grundstück ziemlich hinterher sein muss. Aber wir sind gerne draußen und fassen gerne an und kennen es von unseren Familien, wie viel Arbeit das macht.
Zur Zeit sind das Bauland, das genannte eventuell für uns bestimmte Ackerland und das übrige Ackerland auf einem Flurstück zusammengefasst.
Wenn würden wir die 1000 m2 zu einem Flurstück zusammenfassen.
Eine Frage bzgl. der Steuerhabe ich:
Der Eigentümer ist Sohn eines bereits verstorbenen Landwirts, der den Betrieb vor 12 Jahren eingestellt hat.
Vor 8 Jahren ist der Vater verstorben und hat seinem Sohn das Grundstück vererbt. Steuerlich verstehe ich §23 Einkommensteuergesetz nun so, dass der Eigentümer keine Steuern beim Verkauf des Grundstücks entrichten muss, da das Grundstück bereits über 10 Jahren in seinem (bzgs. des verstorbenen Vaters) Eigentum ist.
Bin ich da richtig informiert? Sollte der Eigentümer noch 50 % der Wertsteigerung des Grundstücks (durch die Umwidmung zu Bauland) an das Finanzamt abdrücken müssen, wäre dessen Antrieb sich auf Verhandlungen einzulassen natürlich noch geringer.
Grüße, Christian