B
Boergi
Hallo,
wir haben vor nächstes Jahr in einem Neubaugebiet zu bauen, das Gebiet ist momentan noch völlig leer, wir werden wahrscheinlich mit die ersten sein die dort bauen.
Nun hätte ich eine Frage wie es sich mit der Grenzbebauung von Garagen verhält, ursprünglich wollte ich eine Flachdachgarage, leider ist diese nicht erlaubt.
Da ich eine recht große Garage möchte (8*9 Meter, wobei die 9 Meter auf der Grenze stehen) ist ein Satteldach kaum möglich bei einer mittleren Wandhöhe von 3 Metern. Ich dachte mir also ich Bau ein Walmdach, wobei die 4. Dachfläche entsteht da die Garage direkt am Haus steht, nun habe ich zwei Fragen:
A) Wie verhält es sich mit der Dachrinne auf der Grenze, ich müsste das Gebäude ja einrücken damit diese die Grenze nicht überschreitet, ist das möglich oder muss das Gebäude direkt auf der Grenze stehen?
B) Wie verhält es sich mit dem Nachbarn? Die Verwaltung schreibt: "Es ist also auch möglich, die Garage von der Nachbargrenze abzurücken. Ein Anpassungsgebot an die Grenzgarage des Nachbarnbesteht nur, wenn der Nachbauende nahtlos an diese anschließt." d.h. wer zuerst kommt malt zuerst? Wenn ich meine Garage hinstelle und mein Nachbar nach mir kommt muss er entweder eine Walmdachgarage an meine stellen (wobei das ja auch schon wieder problematisch ist (Schneesack, eingefrorene Dachrinnen) oder von der Grenze abrücken?
Vielen Dank,
Sebastian
wir haben vor nächstes Jahr in einem Neubaugebiet zu bauen, das Gebiet ist momentan noch völlig leer, wir werden wahrscheinlich mit die ersten sein die dort bauen.
Nun hätte ich eine Frage wie es sich mit der Grenzbebauung von Garagen verhält, ursprünglich wollte ich eine Flachdachgarage, leider ist diese nicht erlaubt.
Da ich eine recht große Garage möchte (8*9 Meter, wobei die 9 Meter auf der Grenze stehen) ist ein Satteldach kaum möglich bei einer mittleren Wandhöhe von 3 Metern. Ich dachte mir also ich Bau ein Walmdach, wobei die 4. Dachfläche entsteht da die Garage direkt am Haus steht, nun habe ich zwei Fragen:
A) Wie verhält es sich mit der Dachrinne auf der Grenze, ich müsste das Gebäude ja einrücken damit diese die Grenze nicht überschreitet, ist das möglich oder muss das Gebäude direkt auf der Grenze stehen?
B) Wie verhält es sich mit dem Nachbarn? Die Verwaltung schreibt: "Es ist also auch möglich, die Garage von der Nachbargrenze abzurücken. Ein Anpassungsgebot an die Grenzgarage des Nachbarnbesteht nur, wenn der Nachbauende nahtlos an diese anschließt." d.h. wer zuerst kommt malt zuerst? Wenn ich meine Garage hinstelle und mein Nachbar nach mir kommt muss er entweder eine Walmdachgarage an meine stellen (wobei das ja auch schon wieder problematisch ist (Schneesack, eingefrorene Dachrinnen) oder von der Grenze abrücken?
Vielen Dank,
Sebastian