Grenzbebauung mit Garage

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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B

Boergi

Hallo =)

Ich glaub ich steh auf'm Schlauch, oder vielleicht auch du
Aber die Grenzwand in dem Fall (man sieht die Grenze lila gestrichelt) ist ja bedingt durch die abfallende Dachseite beim Walmdach nur 3,00 m hoch, rechts, bzw. östlich davon kommt das Nachbargrundstück.

Würde ich nun mit Satteldach bauen wäre die mittlere Wandhöhe wie du geschrieben hast 3,90 m hoch, ich müsste bei einer Garagentiefe von 9 Metern die Traue so niedrig setzen dass ich vielleicht gerade noch mit einem Ferrari durchkomme (welchen ich leider nicht besitze ) oder ein asymmetrisches Satteldach nehmen (gefällt mir aber nicht).

Gruß,
Sebastian
 
B

Bauexperte

Hallo Sebastian,

Ich glaub ich steh auf'm Schlauch, oder vielleicht auch du
Wir werden es vlt. herausfinden

Aber die Grenzwand in dem Fall (man sieht die Grenze lila gestrichelt) ist ja bedingt durch die abfallende Dachseite beim Walmdach nur 3,00 m hoch, rechts, bzw. östlich davon kommt das Nachbargrundstück.
Ja, das stimmt - allerdings wird nicht nur an dieser Grenze (zum Nachbarn) gemessen, sondern der Durchschnitt der Höhe von der Wand, welche an Dein Haus anschließt und der Grenzwand. Wenn das WD der Garage - gemessen an der Wand Deines Haus - eine Höhe von 4,80 m aufweisen würde und die Höhe an der Grenze 3,00 m beträgt, so beträgt der Durchschnitt dieses Wertes 3,90 m. 4,80 m + 3,00 m / 2 = 3,90 m.

Würde ich nun mit Satteldach bauen wäre die mittlere Wandhöhe wie du geschrieben hast 3,90 m hoch, ich müsste bei einer Garagentiefe von 9 Metern die Traue so niedrig setzen dass ich vielleicht gerade noch mit einem Ferrari durchkomme (welchen ich leider nicht besitze ) oder ein asymmetrisches Satteldach nehmen (gefällt mir aber nicht).
Du mußt imho mit dem Walmdach - wenn es denn eines werden soll - an der Hausseite 90 cm an Höhe einsparen; es sei denn, Dein Bebauungsplan läßt bzgl. der Grenzgaragen Ausnahmen zu. Dies wiederum kann Dir ein Architekt aufzeigen; ggf.. auch eine Befreiung beantragen oder auch andere Möglichkeiten erarbeiten.

Freundliche Grüße
 
B

Boergi

Dankeschön,

ich denke wenn das so ist werde ich um eine Befreiung nicht herum kommen, ich werde mal einen Termin beim zuständigen Bearbeiter in der Gemeinde machen und sehen was er für sinnvoll hält.
Wenn ich schon eine Befreiung brauche dann vielleicht gleich für eine Flachdachgarage, wär mir natürlich am liebsten.



Gruß,
Sebastian
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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