Klinker überstehen lassen oder nicht? (Mit Zeichnung)

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S

Schulle84

Hallo zusammen,

folgende Frage stellt sich mir:

Unser Bauleiter will den Klinker etwas über die Bodenplatte überstehen lassen, damit kein Wasser das an dem Klinker herunterläuft, den Beton der Bodenplatte ständig feucht hält. (BEISPIEL 1)

Unser Architekt hingegen ist der Überzeugung, den Klinker mit leichtem Versatz nach hinten zu setzen, da er „auf Kante“ der Bodenplatte zu Abplatzungen dieser führen kann. In diesem Falle würde sich das Wasser auf dem Beton der BP stauen. (BEISPIEL 2)
Habe auf den Bildern nur das Wesentliche Skizziert, keine Folien etc.
Was sind Eure Meinungen / Erfahrungen dazu?
klinker-ueberstehen-lassen-oder-nicht-mit-zeichnung-41276-1.JPG
 
S

Schulle84

Ich habe mich noch mal schlau gemacht, so dürfte es besser sein, oder siehst Du noch immer Wärmebrücken? klinker-ueberstehen-lassen-oder-nicht-mit-zeichnung-41285-1.JPG
klinker-ueberstehen-lassen-oder-nicht-mit-zeichnung-41285-1.JPG
 
E

E.Curb

Moin,

oder siehst Du noch immer Wärmebrücken?
ja, der Hit ist das immer noch nicht.

Ein Tipp für die Planung der Dämmung eines Gebäudes. Zeichne einen Schnitt, nimm einen Stift und setze diesen auf die Dämmung. Wenn Du einen Strich, auf der Dämmung entlang, einmal um das Gebäude ziehen kannst, ohne den Stift abzusetzen, dann bist auf einem richtig guten Weg.........

Aber Dein Architekt sollte Dir das eigentlich erklären und vor allem planen können. Ebenso der Bauleiter.

Gruß
 
S

Schulle84

Moin E.Curb,

verstehe, danke für die Antwort..

Natürlich muss ich diese Frage dem Architekten noch stellen, nur interessiert mich gerade jetzt brennend,
wie ich denn die Dämmung unter der BP mit der zwischen Sicht- und Hintermauerwerk verbinde?!

Beste Grüße!
 
E

E.Curb

Du musst das Fundament möglichst gut mit einpacken.

Ich sehe aber ein ganz anderes Problem : Das Detail müsste so konstruiert werden, dass die Verbindung Verblender / Fundament / Bodenplatte unterbrochen wird, wenn Du verstehst was ich meine....
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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