Genau, es geht um die Giebelwand und den Abstand zur westlichen Begrenzung (da wo die Garage zum Nachbarn angrenzt).
Die Stadt ist wohl der Meinung, dass die 16 Meter Regel hier keine Anwendung findet.
Daher wäre der Abstand 6,35 m + (1/3)*Giebelhöhe = 6,35 m + 1,87 m = 8,2 m (ok, weicht...