Ja, Es handelt sich um Bauen nach § 34 Baugesetzbuch. Ob das Nachbargrundstück Bauland ist, kann ich nicht sagen. Ein Bau dort müsste sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Wie gesagt, das Grundstück liegt im Innenbereich...