Der Vorteil, sowas klar und deutlich im Vertrag zu regeln, ist, dass man eine Vertragsstrafe dann direkt vollstrecken kann, ohne erst Verzug nachweisen zu müssen. Du kannst zum Beispiel den Baubeginn spätestens auf 6 Wochen nach Übergabe der Baugenehmigung festlegen lassen mit der gleichzeitigen...