Flächen für die Feuerwehr erforderlich?

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S

Steglitz

Hallo zusammen,

ich möchte im hinteren Teilstück eines 3.000qm Grundstücks in Brandenburg ein Haus bauen, welches dann >50m von der Straße entfernt liegt. Geh-,Fahr- & Leitungsrechte sind auf den beiden davorliegenden Teilstücken im Grundbuch gesichert.

Bebauung erfolgt nach Umgebungsbebauung. Ein bebauungsplan liegt nicht vor.

Es handelt sich um ein niedriges Gebäude, wo die anleiterbare Brüstungshöhe im ersten Stockwerk (über dem Erdgeschoss) unter 8m liegt. Der Fußboden des Stockwerks liegt auch unter 7m. Der zweite Rettungsweg erfordert keinen Hubwagen der Feuerwehr, sondern erfolgt mit der tragbaren Rettungsleiter.

Die Baubehörde verlangt trotzdem von uns eine Aufstellungsfläche für die Feuerwehr und zusätzlich eine Bewegungsfläche von 7x12m.

Recherchen haben ergeben, das im selben Strassenquadranten 16 weitere Häuser zum Teil >50m von der Strasse entfernt stehen und weder Aufstellungs- noch Bewegungsflächen aufweisen.

Kennt jemand zufällig die genauen Hintergründe für derartige Forderungen und wie man dagegen am Besten argumentativ vorgehen kann?

vielen Dank!
 
nathi

nathi

Entspricht halt dem Gesetz, bis 50m dann, wenn höher als 8m, ab 50m immer. (Zumindest versteh ich den §5 BbgBO so.)
Die anderen Häuser sind eventuell schon älter?
 
S

Steglitz

Hallo nathi,

die Bauordnung schreibt die Flächen vor, 'wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind'. Laut Feuerwehr fahren die gar nicht auf das Grundstück, weil der Hydrant ja an der Straße liegt. Die würden mit Schläuchen arbeiten.

Was sind denn genau 'alte Häuser'? Die meisten sind in den letzten 25 Jahren gebaut worden. Wo zieht man da die Grenze?

Viele Grüße!
 
D

Doc.Schnaggls

. Laut Feuerwehr fahren die gar nicht auf das Grundstück, weil der Hydrant ja an der Straße liegt. Die würden mit Schläuchen arbeiten.
Hallo,

das wage ich, als langjähriges Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, doch mal zu bezweifeln.

Bei einer Entfernung von >50 Meter von der Straße, parkt die Feuerwehr das Löschfahrzeug mit Sicherheit nicht auf der Straße. Im Ernstfall zählt jede Sekunde um Personen aus brennenden und, vor allem, verrauchten Gebäuden zu retten - da ist ein 50m Sprint mit bis zu 30 kg Ausrüstung nicht das Gelbe vom Ei für die Mädels und Jungs mit den großen, roten Autos...

Auf die Stell- und Bewegungsfläche kommt dann also mindestens ein Fahrzeug sowie Rettungs- und Löschequipment.

Bei uns werden solche Flächen üblicherweise mit Rasengittersteinen ausgeführt und sind, wenn sie dann mal richtig eingewachsen sind, kaum noch von "normalen" Rasenflächen zu unterscheiden.

Grüße,

Dirk
 
S

Steglitz

So jedenfalls die Aussage der Feuerwehr hier vor Ort. Die meinten, sie würden auf keinen Fall so nah an ein brennendes Gebäude ranfahren, sondern mit dem Schlauch dort hingehen. Schon aus Selbstschutz. Das Gebäude steht ja schon kurz hinter dem Beginn des Grundstücks. Sinnvoll wäre eine Bewegungsfläche auf dem Grundstück davor. Aber das kann man ja nicht verlangen.

Ausserdem gibts da weder einen Hydranten, noch eine Steigleitung zu befüllen. Wo ich jetzt wohne, habe ich mittlerweile drei großbrände auf der Industrieruine vor meinem Haus beobachten können. In allen Fällen blieb die Feuerwehr mit dem Löschfahrzeug auf der Straße am Hydranten und verlegte Schläuche zur Brandstelle.

BTW: Die Rasengittersteine sind auch nur erlaubt, wenn man verhindert, dass sie überwachsen: "Sie sind sicher begehe- und befahrbar herzustellen und so in Stand zu halten, dass sie jederzeit von der Feuerwehr benutzbar sind und eine Rutschgefahr (z. B. durch Humus, Schnee, Eis) ausgeschlossen ist."

Alles nicht so einfach.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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