Danke für deine Antwort.
In Bayern, richtig. Bei dem roten Streifen handelt es sich um eine bereits vorhandene Hecke, die als Lärmschutz dient.
Der Bebauungsplan ist vorhanden und schreibt ein Satteldach mit 42-44 Grad Neigung sowie einen Kniestock von 50 cm vor.
Der Grundriss vom Haus ist...