Massivhaus Mittelrhein Bauwerkvertrag

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shakatak

Hallo zusammen,

wir möchten demnächst ein Haus bauen und haben uns eigentlich schon für Massivhaus Mittelrhein entschieden. Nun kommt bald der Schritt mit dem Bauwerkvertrag auf uns zu. Da würde ich gerne wissen: wer von euch hat vielleicht schon mit Massivhaus Mittelrhein gebaut oder kennt deren Bauwerkvertrag? Worauf sollte man da achten? Was sollte man ggf. ändern lassen?

Gruß
shakatak
 
B

Bauexperte

Hallo,

wer von euch hat vielleicht schon mit Massivhaus Mittelrhein gebaut oder kennt deren Bauwerkvertrag? Worauf sollte man da achten? Was sollte man ggf. ändern lassen?
Ich kenne den Bauwerkvertrag von Massivhaus Mittelrhein. Es nutzt Dir aber wenig, da die Unterlagen von Massivhaus Mittelrhein nahezu jährlich angepasst oder verändert werden; immer analog der Erlebnisse bei laufenden BV.

Von daher: nimm Geld in die Hand und lasse die kompletten Unterlagen von kompetenter Stelle beurteilen/prüfen. Hierzu zählt jeder RA mit Fachrichtung Vertrag und Baurecht, der Verband privater Bauherren oder auch die Verbraucherzentrale.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
EveundGerd

EveundGerd

Dazu kann ich Euch folgendes sagen:

Wir haben unseren Vertrag mit Massivhaus Mittelrhein durch einen RA mit entsprechender Fachrichtung prüfen und die Bauleistungsbeschreibung abändern lassen.
Nur Bildchen neben dem Text suggerieren zwar dass die abgebildete Marke verbaut wird, aber eben ohne Gewähr.
Massivhaus Mittelrhein hat alle Änderungen akzeptiert wenn auch der Verkäufer schmunzelte und meinte, das es nicht notwendig sei.
Uns war es wichtig, die LS und das verbaute Material samt seinen Hersteller nachgewiesen zu bekommen.
Immerhin ist Massivhaus Mittelrhein ja auch nicht ganz billig obwohl die Standardausstattung schon recht wertig daher kommt.

Nachtrag:
Unterschrift bei Massivhaus Mittelrhein im Februar 2013.
Hausverkauf im März 2014.
Neue Energieeinsparverordnung kam somit zum Tragen aber da wir einen Vertrag mit entsprechendem Preis vereinbart hatten, kam es zur Nachverhandlung. Massivhaus Mittelrhein bat darum, denn sie konnten nicht so einfach kündigen, mussten aber nun die neue Energieeinsparverordnung erfüllen. Wir hatten ein kostenfreies Kündigungsrecht.
Die neue Energieeinsparverordnung Bauleistungsbeschreibung wurde dann für uns noch mal verbessert und am Ende trafen wir uns bei Mehrkosten, die wir eh bei Bemusterung aufbemustert hätten, zahlen aber nur die Hälfte davon.
Beide Seiten können damit wohl recht gut leben.

Ich muss dazu noch gestehen, dass wir ein Angebot bereits in 2012 eingeholt haben und dies dann der Preis im Vertrag 2013 war, in 2014 erhöht um die hälftigen Kosten der neuen Energieeinsparverordnung.

Wir sind mit Massivhaus Mittelrhein sehr zufrieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Guten Abend,

Nachtrag:
Unterschrift bei Massivhaus Mittelrhein im Februar 2013.
Hausverkauf im März 2014.
Neue Energieeinsparverordnung kam somit zum Tragen aber da wir einen Vertrag mit entsprechendem Preis vereinbart hatten, kam es zur Nachverhandlung. Massivhaus Mittelrhein bat darum, denn sie konnten nicht so einfach kündigen, mussten aber nun die neue Energieeinsparverordnung erfüllen. Wir hatten ein kostenfreies Kündigungsrecht. Die neue Energieeinsparverordnung Bauleistungsbeschreibung wurde dann für uns noch mal verbessert und am Ende trafen wir uns bei Mehrkosten, die wir eh bei Bemusterung aufbemustert hätten, zahlen aber nur die Hälfte davon. Beide Seiten können damit wohl recht gut leben.

Ich muss dazu noch gestehen, dass wir ein Angebot bereits in 2012 eingeholt haben und dies dann der Preis im Vertrag 2013 war, in 2014 erhöht um die hälftigen Kosten der neuen Energieeinsparverordnung.
Die "neue" Energieeinsparverordnung betrifft Anbieter nur dann, wenn deren BB im Bereich der Dämmung nachlässig war; erst ab 2016 muß die Dämmung eines Einfamilienhaus um 25% im Verhältnis zur Energieeinsparverordnung 2009 unterschritten werden. Energieeinsparverordnung 2009 und Energieeinsparverordnung 2014 harmonieren bei Massivhaus Mittelrhein; insofern hast Du "nur" mehr bezahlt, da es seit 2012 einige Preiserhöhungen im Bereich der Zulieferer am Bau gegeben hat.

Wir sind sehr zufrieden.
Dann ist es doch gut

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
EveundGerd

EveundGerd

Ich muss Dir da widersprechen .

Die Bauleistungsbeschreibung im Bereich Dämmung waren nicht identisch. Die neue bietet wesentlich bessere Dämmung und wurde aus der Bauleistungsbeschreibung für KFW 55 kopiert.
Woher ich dies weiß?

Geplant wurde von uns viel und Massivhaus Mittelrhein musste immer wieder, nach der ersten Unterschrift 2012, neu rechnen und die entsprechenden Bauleistungsbeschreibung herausrücken.

Wir waren ziemlich anstrengend und sind's noch heute. Die Aufpreise der Bauindustrie der letzten beiden Jahre betrugen lt. Angabe anderer GU
( Fingerhaus, Fingerhut, Bien-Zenker, örtlichem Unternehmer usw ) pro Jahr 7%. Wenn ich den Mehrpreis, den wir nun bezahlen, in % rechnen müsste, wären das 2% auf den ursprünglich vereinbarten Preis 2012. Großzügig gerundet


Nachtrag:
In Planung waren zwischenzeitlich Kfw 70 und 55 nur um am Ende doch wieder bei Energieeinsparverordnung zu landen.
Der Haustyp blieb gleich.
Wir hatten ausgiebig Zeit ,der Hausverkauf dauerte an. Als Massivhaus Mittelrhein um ein Gespräch bzgl. Aufpreis des Basispreises bat waren wir auch mal kurzfristig abtrünnig.
Der örtliche GU von Town & Country, weil Ytong verbauen, wurde um ein Angebot gebeten. Ortsbesichtigung Neubau inklusive.
Preislich waren die beiden Firmen ca. 2 Tsd € auseinander. Die Bauleistungsbeschreibung's Welten! Die Ausführung des von uns besichtigten Hauses überzeugte uns nicht.
Massivhaus Mittelrhein fand das wenig amüsant aber man hat nie die Beherrschung verloren und bot uns einen annehmbaren neuen Basispreis .
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

Ich muss Dir da widersprechen .
Nur zu

Die Bauleistungsbeschreibung's im Bereich Dämmung waren nicht identisch. Die neue bietet wesentlich bessere Dämmung und wurde aus der Bauleistungsbeschreibung für KfW 55 kopiert.
Woher ich dies weiß?
Ich sitze an meinem mobilen Gerät, insofern kann ich nicht in meine Dokumente schauen und bin auf mein Gedächtnis angewiesen. Die Bauleistungsbeschreibung, welche ich erinnere, war für die Energieeinsparverordnung 2009 vollkommen ausreichend; wenn nicht, hätten ehemalige Bauherren dafür auch kaum einen Nachweis erhalten. Da die Unterschiede Energieeinsparverordnung 2009 zu Energieeinsparverordnung 2014 eher administrativen Charakter und damit keinerlei Auswirkungen auf lfd. BV haben, passt sie somit auch auf aktuelle BV. Erst ab 2016 wird sie für Bauherren spürbar.

KfW 55 ist eine andere Sache - die meisten Anbieter arbeiten in diesem Bereich mit dickeren oder gefüllten Steinen, einer Dämmung unterhalb der Bodenplatte und ggf.. stärkerer Dämmung zwischen den Sparren. der Sachverständige muß natürlich ebenfalls berücksichtigt werden. Die Leistung KfW 55 wird durch kaum eine BB abgedeckt, sondern wird meistens aufpreispflichtig im Angebot ausgewiesen.

Vielleicht schreiben wir aber auch aneinander vorbei?

Die Aufpreise der Bauindustrie der letzten beiden Jahre betrugen lt. Angabe anderer GU ( Fingerhaus, Fingerhut, Bien-Zenker, örtlichem Unternehmer usw ) pro Jahr 7%.
7% nicht gerade, aber round about 5%/Jahr kommt hin. Wird aber auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandhabt und kann durchaus im Fertighausbereich höher ausgefallen sein.

Wenn ich den Mehrpreis, den wir nun bezahlen, in % rechnen müsste, wären das 2% auf den ursprünglich vereinbarten Preis 2012. Großzügig gerundet
Das ist mehr als interessant zu wissen. Danke für die Info!

Der örtliche GU von Town & Country weil Ytong verbauen, wurde um ein Angebot gebeten. Ortsbesichtigung Neubau inklusive. Preislich waren die beiden Firmen ca. 2 Tsd € auseinander.
Das ist für mich nicht nachvollziehbar oder hat der GU außerhalb des Vertragskonstruktes Town & Country angeboten?

Massivhaus Mittelrhein fand das wenig amüsant aber man hat nie die Beherrschung verloren und bot uns einen annehmbaren neuen Basispreis
Was sollte das auch bringen? An den Vertrag waren und sind sie eh gebunden

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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