Hangabsicherung > 1,30 m zu überwinden / Haus in einem "Graben"

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WildThing

WildThing

Dankeschön für die tolle Zeichnung und die ausführliche Erklärung!
Schön aussehen tut es echt, aber die Arbeit klingt schon etwas abschreckend. (Da wir im restlichen Haus auch viel selbst machen wollen)
 
D

DG

Hallo zusammen,

nachdem unser Haus jetzt abgesteckt und ein "Schnurgerüst" aufgebaut wurde, haben wir bemerkt das unsere schöne Architektenzeichnung leider nicht so wirklich passt und wir hinten mit dem EG ca. 1,30 m tiefer sind als unser Geländeniveau vom Hang.

Somit brauchen wir hinter dem Haus einen "Graben" und anschließend eine Stützmauer/Brüstung damit wir oben möglichst geraden Garten haben.
Unser Rohbauer hat L-Steine oder Gabionen vorgeschlagen und eine darunter liegende Drainage. Wir tendieren aktuell zu Gabionen, sehen einfach etwas schöner aus als die Beton-L-Steine.
Ich habe das mal kurz gemalt. Grün ist die Hausmauer, braun der Graben, Stützmauer und das Gelände.
Anhang anzeigen 4660

Welche anderen Lösungen gibt es noch, die nicht extrem teuer sind?

Und kann es sonstige Probleme mit dieser "Grabenkonstellation" geben? Feuchtigkeit, Hangwasser ect?

Viele Grüße
Hallo WildThing,

ich denke, Du hast den entscheidenden Punkt noch nicht erkannt - wenn der Architekt das Gelände im Bauantrag gleichmäßig oder deutlich weniger ansteigend resp. deutlich tiefer liegend angegeben hat, ist das ein eindeutiger Planungsschaden des Architekten, der entweder durch den AR selbst reguliert oder aber durch dessen Haftpflicht abgedeckt sein muss. Schließlich sind im Bauantrag (!) Höhen für das gesamte (!) Grundstück angegeben worden, für diese Höhen hat idR der Architekt unterschrieben, dass diese korrekt erfasst wurden oder aber sie wurden von einem Vermesser übergeben. Der ist aber auch versichert.

Faktisch sind der Schnitt durch's Gelände sowie vermutlich mindestens 3 Ansichten des Baus und damit auch deren Abstandsflächenberechnung gravierend falsch, was allerdings auch bei der Baugenehmigung hätte auffallen müssen, wenn es nicht im Freistellungsverfahren gelaufen ist. Die erhöhten Kosten der Gartengestaltung sind ein Folgeschaden der fehlerhaften Planung des Hauses bzw. hätte Euch der AR darauf hinweisen müssen, dass an der betreffenden Seite des Hauses ein gravierender Höhenunterschied zum tatsächlichen Gelände entsteht, wenn der Baukörper mit der entsprechenden Sollhöhe für das EG auf das Gelände übertragen wird.

Bauexperte hat das noch nett ausgedrückt, aber der AR ist hier nicht nur eine ordentliche Pflaume, sondern auch schadenersatzpflichtig. Wenn er sich bei einem Hanggrundstück die paar Euro für korrekte Planungsdaten vom Vermesser spart, dann ist das sein Risiko und irgendwann auch mal sein Schaden.

MfG
Dirk Grafe
 
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WildThing

WildThing

Hallo Dirk, danke für deine ehrliche Meinung und deine Info bezüglich der Haftung und der Schadensersatzpflicht.
Ich bin mir nicht sicher ob wir den Plan einfach "falsch" gelesen haben oder es tatsächlich falsch ist. Die Grundstücksgrenze ist hinten auch nicht parallel zum Haus, sondern schief.
Die Abstandsflächen könnten falsch sein, stört an drei Seiten aber nicht, da alle drei betroffenen Abstandsflächen mit Puffer auf unserem Grundstück liegen.

Ich hab mal ein Bild angehängt wie es im Plan eingezeichnet war. Nachdem wir jetzt das Lineal auf unser EG gelegt haben, kommen die 1,40 m hinten deutlich raus. Für uns sah es trotzdem relativ "eben" aus.
hangabsicherung-130-m-zu-ueberwinden-haus-in-einem-graben-84391-1.jpg
 
D

DG

Hmm ... da ist doch 'ne massive 60°-Böschung eingezeichnet, die in der Höhe über das komplette Kellergeschoss geht!? Vorhandene Geländeoberkante ist auch dargestellt ... wenn man bei der Bauweise Fenster im rückwärtigen Kellergeschoss einbaut, muss einem doch klar sein, dass man da entweder massive Lichtschächte braucht oder aber die dargestellte Böschung!?

Wenn ich das richtig entziffere, sind das auf dem gesamten Grundstück zwischen beiden Grenzen fast 7m (!) Höhenunterschied!? Und da habt Ihr jetzt allen Ernstes mit einem ebenen Gartengrundstück gerechnet!? Sachen gibt's ...

Pragmatiker wie ich bin würde ich die Böschung auch einfach bepflanzen und vom EG 'ne Brücke in den Garten bauen, wenn die Böschung die komplette Hausbreite einnimmt. Oder Kellerfenster raus und komplett verfüllen.

Bzgl. des AR nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

MfG
Dirk Grafe
 
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WildThing

WildThing

Das wir eine extreme Hanglage und insgesamt kein ebenes Grundstück haben war uns schon klar, aber es ging ja ganz konkret nur um den hinteren Bereich. (Im Bild links)
Für uns war anhand der Ansichten nicht klar das es so Steil hinten ist, wir dachten es bleibt so wie es bisher ist von der Steigung her. (Sind aktuell vielleicht so 10° die oberen 5 Meter und danach wirds natürlich steiler) D.h. wir dachten das wir wie eingezeichnet hinten im EG mit der Oberkante Fußboden auch auf der Oberkante Gelände sind.

@Dirk Grafe Aber du schreibst von Kellergeschoss. Das Problem ist ja nicht das Kellergeschoss sondern das Problem ist das wir mit dem Erdgeschoss so tief drin sind! D. h. unserer Erdgeschossfußboden liegt ca 1,30 m tief in der Erde hinten, wenn wir das Gelände so lassen wie es bisher ist.

Aus meiner Sicht hätte der Architekt schon sagen müssen das wir entweder massive Erdbewegungen haben oder eben einen Graben haben, wenn wir das so bauen wie von ihm gezeichnet.

Eigentlich "in Echt" ist der Geländverlauf nämlich so:
Und es geht um den "grün" schraffierten Bereich, den wir jetzt "ausbuddeln" und abfangen müssen...
hangabsicherung-130-m-zu-ueberwinden-haus-in-einem-graben-84401-1.jpg
 
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DG

Wenn das tatsächlich so aussieht, dann passen die +1,45m am Ende des Grundstücks allerdings überhaupt nicht und der Geländeverlauf ist massiv falsch dargestellt.

Was mich allerdings wundert ... was ist mit der Böschung am Keller passiert? Soll die jetzt verfüllt werden?

Und auf welchem Niveau ist die Absteckung gemacht worden, also wo steht das Schnurgerüst - auf Kellerniveau oder EG-Niveau? Gibt's eine Absteckungsskizze mit NN-Höhen? Hat sich uU an der Oberkante fertiger Fußboden im Laufe der Planung was geändert? Ist das Haus weiter in den Hang geschoben worden als ursprünglich geplant?

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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