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DG
Hallo,Am liebsten würde ich das anwaltlich prüfen lassen. Die Frage ist nur, wie erfolgsversprechend das ist.
wie erfolgversprechend das ist, kann natürlich nur ein Anwalt abschätzen. Grundsätzlich ist es aber so, dass Erstberatungen bei Fachplanern und Anwälten etc. kostenfrei sind, im schlimmsten Fall investiert man eben mal €100.- in eine Stunde Information, die einen idR in der Frage weiterbringt.
Grundsätzlich glaube ich aber, dass es schwierig sein wird, einem Architekten einen Planungsfehler nachzuweisen, da ihr als Bauherren in der Planung permanent involviert seid und natürlich über Schnitte und Lagepläne und letztlich den von Euch unterzeichneten Bauantrag die Planung anerkennt.
Es kann höchstens sein, dass die Höhenlage des/der Nachbarn im Bauantrag nicht korrekt dargestellt ist - dann wäre das tatsächlich ein Planungsfehler. Wenn die Höhe in den Lageplänen und Schnitten aber korrekt dargestellt ist, wird das mE sehr schwierig, wenn man nicht schriftlich auf den vermeintlichen Mangel hingewiesen hat.
Zudem würde Euch die Frage gestellt, warum ihr den Bauantrag freigebt, wenn Ihr das BV so nicht realisiert haben wolltet.
MfG
Dirk Grafe