Hangabsicherung > 1,30 m zu überwinden / Haus in einem "Graben"

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Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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D

DG

Am liebsten würde ich das anwaltlich prüfen lassen. Die Frage ist nur, wie erfolgsversprechend das ist.
Hallo,

wie erfolgversprechend das ist, kann natürlich nur ein Anwalt abschätzen. Grundsätzlich ist es aber so, dass Erstberatungen bei Fachplanern und Anwälten etc. kostenfrei sind, im schlimmsten Fall investiert man eben mal €100.- in eine Stunde Information, die einen idR in der Frage weiterbringt.

Grundsätzlich glaube ich aber, dass es schwierig sein wird, einem Architekten einen Planungsfehler nachzuweisen, da ihr als Bauherren in der Planung permanent involviert seid und natürlich über Schnitte und Lagepläne und letztlich den von Euch unterzeichneten Bauantrag die Planung anerkennt.

Es kann höchstens sein, dass die Höhenlage des/der Nachbarn im Bauantrag nicht korrekt dargestellt ist - dann wäre das tatsächlich ein Planungsfehler. Wenn die Höhe in den Lageplänen und Schnitten aber korrekt dargestellt ist, wird das mE sehr schwierig, wenn man nicht schriftlich auf den vermeintlichen Mangel hingewiesen hat.

Zudem würde Euch die Frage gestellt, warum ihr den Bauantrag freigebt, wenn Ihr das BV so nicht realisiert haben wolltet.

MfG
Dirk Grafe
 
WildThing

WildThing

Hmm... Aber habt ihr da beim planen auch wirklich gar keine Idee gehabt wie das Haus später auf eurem Grundstück stehen wird? Wenn du inzwischen sogar an der Dachform zweifelst??

Unser Haus hat uns ja von der Form immer noch gut gefallen, aber es hätte halt etwas Höher auf dem Grundstück sein können. Allerdings hätten wir dann ein Problem mit der Garage gehabt und hätten die Garage nicht mehr direkt ans Haus bauen können. Somit war dann die geplante, niedrige Höhe doch wieder soweit ok und für uns der bessere Kompromiss.

Ich empfehle inzwischen immer jedem Bauherren/-Herrin das man mit dem Planer auf das Hanggrundstück geht und sich die wirklichen Höhen (z. B. wo ist die Oberkante Erdgeschossfußoden) mal mit einem Laser und Markierspray anzeichnen lässt. Das hätte bei uns auf jeden Fall viel, viel früher den "AHA" Effekt ausgelöst. Wir haben von rechtlichen Schritten abgesehen, haben uns ein Wochenende so richtig geärgert, die Gabionen vom Rohbauer Mitsetzen lassen und anschließend unser Haus doch gebaut wie es dann war

Bei uns war es im Plan im im Endeffekt auch "richtig" eingezeichnet, aber die Darstellung war für uns als Laien halt so nicht ersichtlich und unser Architekt hat uns auch nicht darauf hingewiesen. Wir dachten auch, das sowas eigentlich zum Job des Architekten gehört. Aber "Annahme" und "Realität" ist halt doch was anderes....
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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