Grundbucheintrag dauert ewig

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Romi87

Hallo,
ich habe mich vorhin neu angemeldet und habe auch gleich eine Frage.
Vielleicht könnt ihr uns helfen.

Wir haben uns letztes Jahr ein Grundstück gekauft, wo eine Teilfläche rausgemessen wurde. Der Vermessungsantrag wurde im September gestellt, der Kaufvertrag wurde im Oktober beim Notar unterschrieben und im Dezember mussten wir das Grundstück bezahlen. Die Vermessung war letztes Jahr vor Weihnachten und wurde leider erst am 6.2.15 beim Katasteramt eingereicht.
Nun ist es so, dass wir die Baugenehmigung letzte Woche erhalten haben und eigentlich am 27.4.15 anfangen wollten mit Bauen.

Leider hatte das Katasteramt eine Umstrukturierung und unser Antrag wurde noch nicht bearbeitet. Wir wollen nun einen Eilantrag stellen und hoffen, das wir innerhalb von 2 Wochen die Katasterunterlagen (das neue Flurstück mit Nummer) bekommen und die dann zum Notar geben um dann ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Parallel wollte die Bank nun einen Termin machen, um die Grundschuld einzutragen. Dies ist doch aber erst möglich wenn wir die Katasterunterlagen haben oder?

Entschuldigt bitte, aber wir sehen bei dem ganzen Chaos nicht mehr durch. Alle sagen, so lange hat es bei noch keinem gedauert.
 
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nordanney

Die Bank kann auch ihre Grundschuld schon vor Vermessung eintragen lassen. Dann wird "eine noch zu vermessende Teilfläche von x qm " aus der Gesamtfläche belastet. Sollte also kein Problem sein.
 
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Romi87

Danke für deinen Beitrag.
Die Grundschuld kann also jetzt schon bestellt werden, obwohl wir offiziell noch gar keine Besitzer sind und das neue Flurstück noch nicht gebildet wurde???

Laut Notar letzte Woche, brauchen wir erst die neue Flurnummer und dann werden wir erst ins Grundbuch eingetragen.

Kann es sein, dass ich da einiges durcheinander werfe? Ich habe so viele Fragezeichen im Kopf.
 
EveundGerd

EveundGerd

Bei unserem Hauskäufer hat es auch sehr lange gedauert.
Kaufvertrag Anfang Juni 2014, Bestellung Grundschuld gleich im Anschluss. Eingetragen: Januar 2015!

Wir hatten im Kaufvertrag ebenfalls eine noch zu vermessende Teilparzelle x.

Die Eintragung der Grundschuld kann trotzdem beim Notar beantragt werden, sofern dieser Satz im Kaufvertrag steht ( gekauft wird eine noch zu vermessende ...... )! Andernfalls müsst Ihr tatsächlich warten bis die Eintragung erfolgt ist.
Ihr werdet evt auch eine so genannte Vormerkung durch den Notar beantragen müssen um das Darlehen schneller, vor Eintragung in das Grundbuch, von der Bank zu bekommen. Sind nämlich zwei verschiedene Vorgänge. Genaueres weiß aber der Notar.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Voki1

In der Regel sehen die Grundstückskaufverträgen sog. "Belastungsermächtigungen" vor. Hier hilft der Verkäufer bei der Absicherung der Kaufpreisfinanzierung dergestalt, dass er für die den Kaufpreis finanzierende Bank eine Grundschuld bestellt, welche außerdem im Range vor der oft eingetragenen Auflassungsvormerkung eingetragen werden wird. Über die Sicherungszweckerklärung wird dann sichergestellt, dass die Grundschuld nur für die Kaufpreisfinanzierung gilt, welche dem Verkäufer zugeflossen ist (sein wird).

Die tatsächliche Bewilligung erfolgt dann normalerweise über die hierzu im Kauvertrag bevollmächtigten Notarfachangestellten.

Alles kein Problem, sondern wirklich Tagesgeschäft.
 
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Romi87

Danke für die Antworten, irgendwie beruhigt mich das jetzt.
Also, wir haben eine Belastungsvollmacht in den Notarvertrag eintragen lassen. So wie ich das jetzt verstanden habe, kann dadurch also die Grundschuld bestellt werden. Die Vorlassungserklärung vom Grundbuchamt haben wir auch schon erhalten und die Grunderwerbsteuer mussten wir auch schon bezahlen.
Ihr würdet also jetzt trotzdem anfangen zu bauen, auch wenn man noch gar nicht im Grundbuch steht? Was ist wenn aus irgendwelchen Gründen die Verkäufer doch noch abspringen und wir dann schon einen Rohbau auf das Grundstück gebaut haben?
Meint ihr, dass ist ein Risiko was man eingehen sollte?

Unser unabhängiger Bauingenieur meinte zu der Situation, dass man manchmal auch Risiko im Leben spielen muss.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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