Natürlich ist das plakativ. Genaue Zahlen lassen sich nur am konkreten Beispiel berechnen und sind im Detail recht komplex. Aber mal ganz grob über den Daumen gepeilt, damit der Mechanismus klar wird:
Ihr habt im Jahr 2007 einen Kredit über 100.000 Euro abgeschlossen mit einem Zins von fünf Prozent. Das Darlehen wird nicht getilgt. Der relevante Zinssatz für Baufinanzierungen ist seitdem auf 1,5 Prozent gesunken.
Dann gilt es, das Delta zwischen Eurem Vertragszins (5 Prozent) und dem sich zwischenzeitlich ergebenden Marktzins (zwischen damals 5 und heute 1,5 Prozent) zu ermitteln.
Um die Rechnung zu vereinfach sagen wir mal, der Marktzins lag im Mittel der Jahre 2007 bis 2015 bei drei Prozent. Dann habt ihr im Rahmen der Rückabwicklung einen Anspruch auf die Differenz zwischen 5 und 3 Prozent = 2 Prozent multipliziert mit der Zahl der vergangenen Jahre (8). Das wären also in diesem Fall 8x2=16 Prozent der Kreditsumme.
In der Praxis wird das Ganze noch verzinst, aber das macht die Sache nur komplizierter.
Grundsätzlicher gilt: Je länger der Vertrag schon läuft und je höher Euer Vertragszins, desto höher der Anspruch auf "Schadenersatz". Ich setze das in Anführungszeichen, weil es nicht der juristisch korrekte Begriff ist, aber dadurch deutlich wird, um was es geht.
Diesen "Schadenersatz" könnt ihr im Rahmen einer Rückabwicklung von der Restschuld abziehen, die Ihr bei Beendigung des Darlehens an die Bank zurückzahlt. Ihr zahlt also in unserem Beispiel nur noch 84.000 Euro zurück und spart zusätzlich die Zinsdifferenz für die noch ausstehende Zinsbindungszeit.
Das ist auch der grundlegende Unterschied zwischen einer Vorfälligkeitsentschädigung und dem "Schadenersatz". Erstere bezieht sich auf die noch offene Kreditlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung. Letzterer bezieht sich auf die bereits hinter uns liegende Laufzeit des Darlehens. Die Werte können völlig unterschiedlich sein.
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert für diejenigen, denen es vorher zu plakativ war.
Aber um noch mal zum Ausgangspunkt zu kommen: Im Rahmen eines Vergleichs spart sich die Bank in der Regel den "Schadenersatz" und verzichtet auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Damit haben beide Seiten etwas davon. Und es entstehen plakative Sätze wie "Ich habe meinen Zinssatz bei der
Ing-Diba halbiert."