Kamin ab 01.04.16 bei KFW 55 nicht mehr erlaubt ?

4,40 Stern(e) 5 Votes
O

onkelchen2k

Sofern vom "Alternativen Nachweisverfahren nach Referenzwerten" Gebrauch gemacht werden soll, heißt in der Anlage:

"Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger."

Bei Anwendung des klassischen Nachweisverfahrens bemerkt die Anlage:

"Ist eine Zentralheizungsanlage vorhanden, können handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das Zirkulationssystem eingebunden sind, nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizungsanlagen mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen kann ein maximaler Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs angesetzt werden."
 
tomtom79

tomtom79

Was für Referenzwert? er ist erlaubt aber wird nicht in die Berechnung miteinbezogen, wenn nicht wasserführend oder die holzufuhr (Pellets) automatisiert ist.

Also wenn du einen haben willst dann darfst du ihn bauen, auch nach dem 1.04 das war doch deine frage oder willst doch was anderes wissen.
 
Zuletzt aktualisiert 12.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 835 Themen mit insgesamt 16956 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kamin ab 01.04.16 bei KFW 55 nicht mehr erlaubt ?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wo Kamin kaufen? 11
2Kamin mit Wärmerückgewinnung 10
3Luftwärmepumpe mit Kamin, wasserführender Ofen, Warmwassererhitzung 26
4Kamin und kohlenstoffmonoxid 29
5Luftwärmepumpe und Wasserführender Kamin - Erfahrungen 12
6Ist ein Kamin heute noch sinnvoll im Neubaut - Erfahrungen? 63
7Einseitiger oder zweiseitiger Kamin 50
8Kamin für KFW 55 Haus 22
9Erfahrungen mit Kamin mit Wassertasche 34
10Unterdruckwächter / Kamin 4 pa ? 36
11Schwebender Kamin - eine gute Idee? 10
12Lärmbelästigung durch Vögel auf dem Kamin 19
13Feuerfeste stellwand hinter dem Kamin?! 11
14Nibe F750 Wärmepumpe mit Kamin zur Entlastung? 16

Oben