Kamin ab 01.04.16 bei KFW 55 nicht mehr erlaubt ?

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O

onkelchen2k

Sofern vom "Alternativen Nachweisverfahren nach Referenzwerten" Gebrauch gemacht werden soll, heißt in der Anlage:

"Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger."

Bei Anwendung des klassischen Nachweisverfahrens bemerkt die Anlage:

"Ist eine Zentralheizungsanlage vorhanden, können handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das Zirkulationssystem eingebunden sind, nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizungsanlagen mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen kann ein maximaler Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs angesetzt werden."
 
tomtom79

tomtom79

Was für Referenzwert? er ist erlaubt aber wird nicht in die Berechnung miteinbezogen, wenn nicht wasserführend oder die holzufuhr (Pellets) automatisiert ist.

Also wenn du einen haben willst dann darfst du ihn bauen, auch nach dem 1.04 das war doch deine frage oder willst doch was anderes wissen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.02.2025
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