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wagib
Hallo zusammen,
wir liegen mit unserem EG unterhalb der Rückstauebene. Von unserer Abwasserleitung am Haus zur Abwasserleitung der Straße besteht aber genügend Gefälle. Ist es erlaubt mit einem elektrischen Rückstauautomat und Gefälle zu entwässern? Oder müssen wir gezwungenermaßen mit Hebeanlage über die Rückstauebene kommen?
Mir ist bekannt, dass es die Norm DIN EN 12056 gibt, wonach nur Räume mit untergeordneter Nutzung so erlaubt sind. Die Frage ist aber, wann diese Norm angewandt werden muss. Wir wohnen in Hamburg. Ist die Einhaltung der Norm dort vorgeschrieben? Oder ist die gar bundesweit vorgeschrieben?
Danke für eure Hilfe
wagib
wir liegen mit unserem EG unterhalb der Rückstauebene. Von unserer Abwasserleitung am Haus zur Abwasserleitung der Straße besteht aber genügend Gefälle. Ist es erlaubt mit einem elektrischen Rückstauautomat und Gefälle zu entwässern? Oder müssen wir gezwungenermaßen mit Hebeanlage über die Rückstauebene kommen?
Mir ist bekannt, dass es die Norm DIN EN 12056 gibt, wonach nur Räume mit untergeordneter Nutzung so erlaubt sind. Die Frage ist aber, wann diese Norm angewandt werden muss. Wir wohnen in Hamburg. Ist die Einhaltung der Norm dort vorgeschrieben? Oder ist die gar bundesweit vorgeschrieben?
Danke für eure Hilfe
wagib