W
wagib
Ja, benutzbar sind die Toiletten. Ich glaube aber, dass man seitens der Normen/Behörden grundsätzlich davon ausgeht, dass eine Rückstauklappe mit gewisser Wahrscheinlichkeit versagen kann. Deshalb darf diese, anhand der Aussagen die ich bisher von Fachfirmen bekommen habe, nur in Räumen untergeordneter Nutzung eingesetzt. Heißt also: im unbewohnten Keller darf man die haben. Wenn es da zum Rückstau kommt und die Klappe versagt, dann ist der Schaden nicht so hoch und es besteht geringere Gefahr für die Gesundheit der Personen. Wohingegen wenn dieses in einer Wohnung passiert, dann ist Schaden und Gefahr groß.
Keine Ahnung. Mir würde so ein Automat im Prinzip auch reichen. Aber bisher will mir keine Firma sowas einbauen und verweist auf Hebeanlage mit Schleife über Rückstauebene. Das ist aber kosten- und aufwandsmäßig bei mir ein ganz anderes Kaliber :-(
Keine Ahnung. Mir würde so ein Automat im Prinzip auch reichen. Aber bisher will mir keine Firma sowas einbauen und verweist auf Hebeanlage mit Schleife über Rückstauebene. Das ist aber kosten- und aufwandsmäßig bei mir ein ganz anderes Kaliber :-(