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wibbie
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um den Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen.
Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?
Im §17 VOB konnte ich leider darüber nichts finden.
ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um den Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen.
Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?
Im §17 VOB konnte ich leider darüber nichts finden.