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Otus11
Noch mal zurück zum Anfang.
Warum VOB Vertrag als Privatperson?
Wurde die VOB wirksam gegenüber Privaten vereinbart?
Die Hürden dafür sind hoch!
In der Regel landet man über die Auslegung der Rspr. doch wieder beim Baugesetzbuch-Vertrag. Und damit bei § 632a III bzw. IV Baugesetzbuch zu den Abschlagszahlungen bzw. Einbehalten / Sicherheiten.
Warum VOB Vertrag als Privatperson?
Wurde die VOB wirksam gegenüber Privaten vereinbart?
Die Hürden dafür sind hoch!
In der Regel landet man über die Auslegung der Rspr. doch wieder beim Baugesetzbuch-Vertrag. Und damit bei § 632a III bzw. IV Baugesetzbuch zu den Abschlagszahlungen bzw. Einbehalten / Sicherheiten.