Sicherheitseinbehalt

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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O

Otus11

Noch mal zurück zum Anfang.

Warum VOB Vertrag als Privatperson?
Wurde die VOB wirksam gegenüber Privaten vereinbart?
Die Hürden dafür sind hoch!
In der Regel landet man über die Auslegung der Rspr. doch wieder beim Baugesetzbuch-Vertrag. Und damit bei § 632a III bzw. IV Baugesetzbuch zu den Abschlagszahlungen bzw. Einbehalten / Sicherheiten.
 
B

Bieber0815

Also nach Baugesetzbuch gilt:
- Vom ersten Abschlag werden 5 % der Gesamtsumme einbehalten (oder es wird eine Bürgschaft überreicht).
- Alle weiteren Abschläge werden ohne Einbehalt gezahlt.
- Erhöht sich der Vergütungsanspruch/die Gesamtsumme um mindestens 10 % wird bei der nächsten Abschlagszahlung einer Sicherheit in Höhe von 5 % des zusätzlichen Vergütungsanspruchs ausgehändigt (Bürgschaft) bzw. einbehalten.
- Fällig ist der Einbehalt mit der Fertigstellung des Werks (nicht nach 10 Jahren).
 
W

wibbie

Hallo Bieber0815,

danke für die gute Erläuterung! Mit Deiner Ausführung und dem Text im § 632a III hab ichs verstanden.:)
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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