Anbau an Elternhaus: Fragen zu Erbe und Grundstücksteilung,

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Michael187

Hallo liebe Hausbau Community,


Ich möchte gerne bei meinen Eltern ein Haus anbauen. Dazu habe ich noch einigen Klärungsbedarf. Ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen.

Folgende Situation:
  • Meine Eltern besitzen ein schuldfreies 1100m2 großes Grundstück was einen ungefähren Wert von 200.000 Euro hat.
  • Das Haus meine Eltern ist sehr alt (1936), gut gepflegt aber nicht auf dem neusten Stand der Technik. Das Haus hat einen geschätzten Wert von 50.000 Euro.
  • Ich habe einen Bruder, sein Erbe muss in der Einigung berücksichtigt werden.
  • Ich habe mich beim Bauamt informiert, dass Grundstück ist nicht Teilbar.
  • Meine Eltern möchten bis zum ableben im Besitz einer Hälfte des Grundstücks inklusive deren Haus bleiben.
  • Mein Bauvorhaben wird ca. 350.000 Euro kosten.
  • Wenn es möglich ist, mochte ich gerne das Grundstück meiner Eltern als Grundschuld eintragen lassen um einen attraktiveren Kredit zu bekommen.

Mit diesen Rahmenbedingungen haben mein Bruder, meine Eltern und ich uns zusammengesetzt und versucht einen fairen und realistischen “Deal“ für alle involvierten auszuarbeiten. Dabei sind folgende Lösungsansätze heraus gekommen.

1. Meine Eltern überschreiben mir eine Hälfte des Grundstücks. Grundstücksteilung ist ja nicht möglich, daher muss ich wohl mit ins Grundbuch eingetragen werden? Oder muss eine Wohneigentum (WEG) gegründet werden (ähnlich wie bei Mehrfamilien Häusern Stichwort Eigentumswohnung)? Ich zahle jetzt meinen Bruder ein viertel aus. Die andere Hälfte inkl. Des Hauses wird später 50/50 geteilt.

2. Das komplette Grundstück bleibt im Besitz meiner Eltern, ich baue jetzt an. Ich falle des Ablebens meiner Eltern wird zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt. Wobei wir mit dem Gedanken spielen dass er das Haus bekommt, da er länger auf sein Erbe warten musste.

Wenn es finanziell möglich ist, möchte ich gerne meinem Bruder später auszahlen und das komplette Grundstück inkl. der Häuser übernehmen.



Soweit unsere Gedanken und Vorstellungen zu der Situation. Bitte gebt mir Feedback welche Denkfehler wir haben oder wie wir es besser gestalten können. Ich bin für jede Anmerkung dankbar.
 
Climbee

Climbee

Am besten wäre es, wenn Deine Eltern bereits jetzt euch das Grundstück und Haus überschreiben und sich selber ein lebenslanges Nießrecht eintragen lassen.

Das hat mehrere Vorteile:
Sollten Deine Eltern einmal Pflege benötigen und die Überschreibung ist bereits mehr als 10 Jahre her (ich weiß nicht, ob ihr das noch schafft), dann kann die Fürsorge nicht mehr auf Grund und Boden zugreifen. Ansonsten wird da knallhart kalkuliert: verbleibende Lebenszeit, was bringt der Verkauf, wie viel ergibt das pro Monat. Wenn es sich rechnet, ist das Häuschen so schnell weg, so schnell schaut man gar nicht (wir haben das mit der Wohnung meiner Oma durch, also das sind keine Ammenmärchen).

Deine Eltern können auch noch die Erbfolge nach euch regeln. Bei uns war das so, daß meine Eltern festgelegt haben, daß etwaige Ehepartner nicht erbberechtigt sind. Wenn mein Bruder oder ich sterben, fällt die Hälfte an den Überlebenden sofern keine Kinder (des Verstorbenen) da sind. In der nächsten Generation erben es dann die Enkelkinder. Ich habe keine Kinder, mein Bruder drei (und dabei wird es wohl bleiben); also erben alles die Kinder meines Bruders (was für mich völlig ok ist).

Dann würde das Grundstück zur Hälfte Dir gehören und darauf könntest Du in jedem Fall eine Grundschuld eintragen lassen.

Ich verstehe mich mit meinem Bruder sehr gut, da wäre auch mehr kein Problem.

Wenn Du baust, mußt du allerdings sehr genau fest legen, wie die Besitzverhältnisse bzgl Haus sind. Da hilft am besten ein versierter Notar.

Will Dein Bruder später auch mal auf dem Grund bauen? Soll das alte Haus ggf. nach dem Tod der Eltern abgerissen werden?
Willst Du anbauen (also an das alte Haus direkt dran) oder auf dem Grundstück ein weiteres Haus bauen?

Ich hab gerade das gleiche Thema und das ist alles nicht ganz so einfach. Ich nehme an, es gibt keinen gültigen Bebauungsplan, oder?

Dann muß aber auf die Abstandsflächen geachtet werden. Mache Dir klar, was sich da für ein Baufenster für dich ergibt.
Frage bei der Gemeinde nach, ob die deinem Bauwunsch offen gegenüber stehen. Auf was, außer Abstandsflächen, mußt du sonst achten? Gibt es Vorschriften für Grundflächenzahl, überbaute Fläche etc.? Wahrscheinlich wird §34, Einfügungsgebot, zum Tragen kommen. Wenn um euch rum lauter große Grundstücke mit kleinen Häusern darauf sind, dann muß die Gemeinde schon mitspielen, daß du die überbaute Fläche / Grundflächenzahl deutlich über dem der Nachbargrundstücke hast. Wenn Du Glück hast, wollen sie bei euch eh verdichten (in Bayern grad DAS Schlagwort, Verdichtung statt neue Neubaugebiete), dann hast du gute Karten.

Ich würde also prinzipiell klären, ob Du bauen darfst und die Eltern ggf. zum Überschreiben (das völlig unabhängig vom Bau) bewegen. Es macht Sinn!
 
M

Maria16

Climbee hat Recht, klärt erst mal, was baurechtlich möglich ist.
Und dann lasst euch von einem Anwalt oder Notar beraten, wie man es rechtlich am besten lösen kann.

Deine Eltern könnten jederzeit nach Streit mit dir, Todesfall und neuer Heirat des Längerlebenden oder oder oder... das Grundstück nur deinem Bruder oder nur einem neuen Partner vermachen. Hört sich heute vielleicht unrealistisch an, aber wenn sie (hoffentlich ) noch 25 Jahre leben , kann viel passieren...
 
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Bieber0815

Soweit unsere Gedanken und Vorstellungen zu der Situation. Bitte gebt mir Feedback welche Denkfehler wir haben oder wie wir es besser gestalten können. Ich bin für jede Anmerkung dankbar.
Du willst auf dem Grundstück der Eltern bauen?

Eigentlich müsste man noch wissen:
- Gibt es weiteres Vermögen? Welches Einkommen haben die Eltern? Wie alt sind sie denn eigentlich? Verheiratet?
- Hast Du weiteres Vermögen (um Deinen Bruder auszuzahlen)?
 
M

Michael187

@Climbee Danke für die lange und ausführliche Antwort.

Meine Familie hat schon mal darüber gesprochen jetzt das Grundstück / Haus aufzuteilen. Allerdings hatte ich den Eindruck, dass meine Eltern davon nicht sehr begeistert waren. Sie sind noch recht jung (Anfang 60) und man weiß nie was die Zukunft bringt. Vielleicht möchten sie eines Tages das Haus verkaufen und den Lebensabend irgendwo in der Sonne verbringen?! Sehr unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie. Allerdings sind sie bereit eine Hälfte des Grundstückes abzugeben so dass ich bauen kann. Aber ich werde es noch einmal ansprechen, es kann bestimmt auch nicht in Ihrem Interesse sein das der wegen einer möglichen Pflege alles verloren geht.

Mein Bruder hat keinerlei Interesse auf dem Grundstück zu bauen oder später das Elternhaus selber zu nutzen. Er wird seinen Teil wahrscheinlich verkaufen oder vermieten wollen.

Es gibt keinen gültigen Bebauungsplan, §34 kommt zum Tragen. Ein weiteres freistehendes Haus darf nicht auf dem Grundstück gebaut werden. Nur ein Anbau ist möglich. Allerdings hat bereits ein Großteil der anderen Anwohner in der Siedlung angebaut. Daher erwarte ich keine Probleme.

Der Entwurf des Hauses ist bereits fertig und mit dem Bauamt durchgesprochen. Ein vorläufiges OK habe ich auch vom Bauamt bereits erhalten.
 
M

Michael187

Climbee hat Recht, klärt erst mal, was baurechtlich möglich ist.
Und dann lasst euch von einem Anwalt oder Notar beraten, wie man es rechtlich am besten lösen kann.

Deine Eltern könnten jederzeit nach Streit mit dir, Todesfall und neuer Heirat des Längerlebenden oder oder oder... das Grundstück nur deinem Bruder oder nur einem neuen Partner vermachen. Hört sich heute vielleicht unrealistisch an, aber wenn sie (hoffentlich ) noch 25 Jahre leben , kann viel passieren...
Natürlich werden wir einen Termin bei einem Anwalt / Notar wahrnehmen. Allerdings möchte ich mich vorher so weit wie möglich Informieren um gezielte Fragen stellen zu können.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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