Baugenehmigung erteilt - kann der Nachbar noch "zwischenfunken"?

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S

Svetta16

Hallo,

ich muss ein wenig ausholen, um die Situation halbwegs nachvollziehbar zu machen.

Unser Grundstück ist Teil eines denkmalgeschützten Parks, in dem auch eine alte Villa aus der Gründerzeit steht. Da das Gesamtgelände zu groß und damit unverkäuflich wurde, hat der Vorbesitzer es teilen lassen, den Teil mit Villa an unseren Nachbarn verkauft und für das andere Grundstück per Bauvoranfrage geklärt, dass (und auch unter welchen Auflagen) dort gebaut werden darf. Wir haben das Grundstück nun gekauft, das Konzept noch etwas angepasst, (statt 2 Etagen jetzt Bungalow, allerdings gleiche Grundfläche) und Bauantrag gestellt.

Es war ein ziemliches Hin und Her. Denkmalschutz hat mitgeredet, die Stadt auch noch ihren Einspruch gehabt. Jetzt endlich, nach einem dreiviertel Jahr haben wir die Baugenehmigung erhalten.

Zwischendurch haben wir auch mit unserem Nachbarn gesprochen und dabei festgestellt, dass er nicht sehr begeistert war, dass hier überhaupt gebaut werden darf. Offenbar wusste er beim Kauf auch nicht über die denkmalschützerischen Auflagen bescheid, diese haben wir ihm dann zur Verfügung gestellt - man ist ja nett.

Nun war Baubeginn und unser Nachbar hat mich direkt angeschrieben, dass er mit der Lage des Gebäudes nicht einverstanden sei, da dieses sich nicht an die im Parkgutachten angegebenen Sichtachsen halte. Er hatte auf seinem Teil einen Weg quer durch den Park gezogen, den er nun nach Widerspruch der Denkmalschutzbehörde rückbauen musste und schließlich müsse doch gleiches Recht für alle gelten.

Die angedachte Sichtachse ist tatsächlich nur mit viel gutem Willen zu sehen, allerdings hat diese keinen Einfluss auf seinen Blick (Wir stehen nicht vor seiner Nase). Laut Lageplan liegen wir genau auf dem Entwurf des Überlappungsplans.

Was kann jetzt eigentlich im worst case passieren? Wir können ja nun unseren Bau nicht einfach ein Stückchen drehen oder verlegen? Oder eine Ecke abschnippsen? Kann der genehmigte Bauantrag nochmal gestoppt werden, obwohl die entscheidenden Behörden gehört wurden, wenn wir uns genau an die Planung dort halten?

Ich bin sehr versucht, zu fragen, wo sein Problem ist. Wir können nichts dafür, dass sein Weg nicht genehmigt wird. Wir haben ihn auch nicht angeschwärzt, da ist der Denkmalschutz von alleine drauf gekommen. Genauso wenig, können wir dafür, dass hier eine Baugenehmigung vorliegt. Wenn er den kompletten Park im Blick haben wollte, hätte er das Grundstück eben komplett kaufen müssen.

Wir sind eigentlich sehr auf Harmonie gebürstet, gerade, weil wir eigentlich aufeinander angewiesen sind bzw. gemeinsam sicher das ein oder andere Problem schnell im Gespräch klären könnten, statt sich zu hauen. Aber momentan sieht das nach keinem guten Einstieg aus.

Wir werden uns heute mit unserem Architekten verständigen, bevor wir reagieren. Allerdings hier halt die Frage - was kann passieren? Noch mehr Verzögerung wird irgendwann ein Problem für uns :(
 
blockhauspower

blockhauspower

Nur so aus Neugier, weil das so interessant klingt: Kannst du einen Lageplan der Situation einstellen?
 
andimann

andimann

Moin,
du hast einen genehmigten Bauantrag, wenn ihr euch genau an das haltet, was ihr beantragt habt, kann euch da eigentlich erstmal keiner was Zeug flicken.

Verstehe den Nachbarn auch nicht wirklich, der muss doch gewusst haben, dass das Restgrundstück ebenfalls bebaut wird? Oder hat der geglaubt, dass der Eigentümer das Grundstück netterweise teilt, damit er es mit Villa drauf billiger kaufen kann, der Rest verbleibt beim Eigentümer und der legt dann einen hübschen Garten für ihn an!?!?
Hier in Bayern werden in solchen Fällen die Baupläne auch den Nachbarn vorgelegt, bevor das Bauamt die abnickt. Sprich, der hatte seine Chance zum meckern...

Leute gibt es

Wenn ihr sicher gehen wollt, würde ich ab eurer Stelle aber nochmal fachkundigen Rat bei einem Anwalt suchen, ob das so wirklich seine Ordnung hat. Ihr könnt natürlich auch beim Bauamt nochmal genauer nachfragen, da besteht dann natürlich die Gefahr, dass ihr doch noch irgendwelche schlafenden Hunde weckt.


Viele Grüße,


Andreas
 
Climbee

Climbee

Ihr werdet eh das Einverständnis des Nachbarn einholen müssen; die sog. Nachbarschaftsliste solltet ihr doch eigentlich schon dem Bauantrag beigelegt haben, oder? Hat er da auch schon widersprochen?

Soviel ich weiß, aber ich bin juristisch keine wirkliche Instanz, kann der Nachbar nur einen BEGRÜNDETEN Einspruch machen. Also wenn ihr gegen Vorlagen, Regeln (Abstandsflächen oä.) verstoßt. Das tut ihr offensichtlich nicht. Dann kann er schmollen, nicht unterschreiben und dagegen sein, ihr dürft aber trotzdem bauen. So ist zumindest mein Wissensstand. Aber hier gibt's Leute, die sich mit juristischen Sachen genauer auskennen.
 
S

Svetta16

soweit ich das lese, ist in MeckPomm eine Beteiligung der Nachbarn nur dann nötig, wenn eine Befreiung von bestimmten Auflagen im Bebauungsplan gemacht werden soll. Da wir hier raus fallen (ist kein Bebauungsplan-Gebiet), braucht er auch nicht gehört werden. Oder?

Momentan habe ich nur den aktuellen Lageplan von unserem Grundstück, da ist der Nachbar nur halb drauf. Ich schau mal, ob ich noch was besseres finde.

Grenzen halten wir brav ein, damit wir ihm im Sichtfeld sind, müsste er auf den Balkon rausgehen (und zur Seite schauen) oder aus den Seitenfenstern gen Norden, da steht aber von ihm selbst auch ein Nebengebäude

Das Grundstück war ehemals ziemlich hoch im Preis angesetzt und ist eben mit Auflagen versehen, die nicht jedem schmecken (uns aber nicht stören) - stand fast 2 Jahre zum Verkauf. Wir haben gut gehandelt und Glück gehabt. Ich denke, er ist davon ausgegangen, dass da nichts mehr passiert.....Ich denke aber eher, er ist sauer, weil der Denkmalschutz seinen "schlichten Sandweg" gekippt hat und wir eben nun nicht ganz so bauen, wie ursprünglich in der Landschaftsplanung empfohlen. Aber genau dafür haben wir ja in direkter Abstimmung mit dem Denkmalschutz geplant.


Ergänzung zum Plan: links ist Nord, rechts ist Süd. Unser Grundstück ist das Dreieck. Unten verläuft Straße an allem vorbei, oben ein kleiner Weg. Nachbargrundstück geht noch ein Ende zur Seite weiter, Bäume sind auf der Seite nicht eingezeichnet (bzw. nur 2 von mir). Weg des Nachbarn sollte von der Hauptstraße direkt zum Haus, so müssen Gäste um das gesamte Gelände um Zugang von hinten zu haben. Natürlich irrsinnig, aber ja nicht unsere Entscheidung. Strittige Sichtachse ist die in die linke untere Spitze, wo es Gras, einen Baum und Maschendrahtzaun zu bestaunen gibt ;)
 

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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