Hausbau, Recht

A

ah-1986

Hallo alle zusammen,

da eine Rechtsschutz nicht beim Bau greift, versuche ich auf diesem Weg Informationen zu erhalten, bevor ich wie ein HB-Männchen beim GU auffahre.

Folgender Sachverhalt :

Wir haben unser altes Haus abreißen und ein neues auf das gleiche Grundstück bauen lassen.
Laut zuständigem Fachmann der Stadt, hätte der alte Abwasserschacht ohne wenn und aber genutzt werden können.
Im Vertrag wurde festgelegt, dass das Abwasser an den vorhandenen Kanal angeschlossen wird und ein Abwasserantrag seitens des GU gestellt wird.
Dieser Antrag wurde aber vergessen, die Star wusste bis letzten Donnerstag nicht mal, dass das alte Haus weg ist.
Das neue ist plan zur Straße, damit es im Alter später barrierefrei ist.
Der Sanitärmensch hat sich aber irgendwie vermessen und die neuen Abwasserrohre liegen 23cm zu tief. Wäre es richtig gemessen worden, wäre es auch anders gegangen. So kann der alte Schacht nicht mehr genutzt werden. Wäre der Antrag gleich gestellt worden, hätte uns die Stadt vor dem Setzen der Bodenplatte gesagt, dass wir bei einem planen Haus einen neuen Schacht bräuchten und wir den alten nutzen können, wenn wir doch zwei Stufen in Kauf genommen hätten, diese Wahl konnten wir aber ja gar nicht treffen. Hinzu kommt, dass bei den ganzen Planungsgesprächen mit dem GU immer nur echt wurde, dass wir für die Kosten eines neuen Schachts (2500€) aufkommen müssen, wenn der alte nicht mehr nutzbar sei, was er aber ja war.


Nun meine Frage: müssen wir die 2500€ zahlen oder liegt das Dilemma beim Sanitärmenschen und dem GU und die müssen haften?

LG
 
D

DG

Das hängt stark davon ab, was Du beweisen kannst.

Wenn die Abwasserrohre allerdings 23cm von der Planung abweichen, kommt der Sanitärmensch aus der Nummer meiner Meinung nach nicht ohne Schaden raus.

Man kann ihm ja anbieten, die 23cm zu korrigieren - oder die Kosten für den neuen Schacht zu übernehmen, wenn das für Euch keine weiteren Nachteile hat. Ich kann mir vorstellen, dass der sich ziemlich schnell mit seiner Versicherung einigen wird oder aber den Schaden gleich selbst begleicht.

MfG
Dirk Grafe
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

das Ganze hört sich für mich etwas unklar an...

Der Sanitärmensch hat sich aber irgendwie vermessen und die neuen Abwasserrohre liegen 23cm zu tief.
23 cm zu tief im Vergleich zu was?

- Plan?
- Bodenplatte?
- Höhe des vorhandenen Schachtes?

Wie @Dirk Grafe schon geschrieben hat wird sehr viel in diesem Fall davon abhängen, was Du, schriftlich oder mit Zeugen hinterlegt, beweisen kannst.

da eine Rechtsschutz nicht beim Bau greift, versuche ich auf diesem Weg Informationen zu erhalten, bevor ich wie ein HB-Männchen beim GU auffahre.
Ich würde erst mal tief durchatmen und dann ein ruhiges Gespräch mit dem GU suchen - gleich mit dem Säbel rasseln (Rechtsschutz, Anwalt, Klage,...) ist vermutlich eher nicht so günstig - den großen Hammer kannst Du auch später, bei Bedarf, noch auspacken.

Auch das zitierte HB-Männchen würde ich erst mal "im schrank lassen". Wo gearbeitet wird passieren Fehler - ich kenne kein Bauvorhaben, bei dem nicht irgendetwas schief gegangen ist. Wie schon gesagt, erst mal das Gespräch mit den Beteiligten Parteien suchen - möglicherweise lässt sich das Ganze sogar ganz unkompliziert aus der Welt schaffen.

Ich drücke Euch die Daumen!

Grüße,

Dirk

PS: Wenn der Abwasserantrag vergessen wurde - wie sieht es denn dann mit dem Antrag auf Frischwasseranschluss aus? :confused:
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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