A
ah-1986
Hallo alle zusammen,
da eine Rechtsschutz nicht beim Bau greift, versuche ich auf diesem Weg Informationen zu erhalten, bevor ich wie ein HB-Männchen beim GU auffahre.
Folgender Sachverhalt :
Wir haben unser altes Haus abreißen und ein neues auf das gleiche Grundstück bauen lassen.
Laut zuständigem Fachmann der Stadt, hätte der alte Abwasserschacht ohne wenn und aber genutzt werden können.
Im Vertrag wurde festgelegt, dass das Abwasser an den vorhandenen Kanal angeschlossen wird und ein Abwasserantrag seitens des GU gestellt wird.
Dieser Antrag wurde aber vergessen, die Star wusste bis letzten Donnerstag nicht mal, dass das alte Haus weg ist.
Das neue ist plan zur Straße, damit es im Alter später barrierefrei ist.
Der Sanitärmensch hat sich aber irgendwie vermessen und die neuen Abwasserrohre liegen 23cm zu tief. Wäre es richtig gemessen worden, wäre es auch anders gegangen. So kann der alte Schacht nicht mehr genutzt werden. Wäre der Antrag gleich gestellt worden, hätte uns die Stadt vor dem Setzen der Bodenplatte gesagt, dass wir bei einem planen Haus einen neuen Schacht bräuchten und wir den alten nutzen können, wenn wir doch zwei Stufen in Kauf genommen hätten, diese Wahl konnten wir aber ja gar nicht treffen. Hinzu kommt, dass bei den ganzen Planungsgesprächen mit dem GU immer nur echt wurde, dass wir für die Kosten eines neuen Schachts (2500€) aufkommen müssen, wenn der alte nicht mehr nutzbar sei, was er aber ja war.
Nun meine Frage: müssen wir die 2500€ zahlen oder liegt das Dilemma beim Sanitärmenschen und dem GU und die müssen haften?
LG
da eine Rechtsschutz nicht beim Bau greift, versuche ich auf diesem Weg Informationen zu erhalten, bevor ich wie ein HB-Männchen beim GU auffahre.
Folgender Sachverhalt :
Wir haben unser altes Haus abreißen und ein neues auf das gleiche Grundstück bauen lassen.
Laut zuständigem Fachmann der Stadt, hätte der alte Abwasserschacht ohne wenn und aber genutzt werden können.
Im Vertrag wurde festgelegt, dass das Abwasser an den vorhandenen Kanal angeschlossen wird und ein Abwasserantrag seitens des GU gestellt wird.
Dieser Antrag wurde aber vergessen, die Star wusste bis letzten Donnerstag nicht mal, dass das alte Haus weg ist.
Das neue ist plan zur Straße, damit es im Alter später barrierefrei ist.
Der Sanitärmensch hat sich aber irgendwie vermessen und die neuen Abwasserrohre liegen 23cm zu tief. Wäre es richtig gemessen worden, wäre es auch anders gegangen. So kann der alte Schacht nicht mehr genutzt werden. Wäre der Antrag gleich gestellt worden, hätte uns die Stadt vor dem Setzen der Bodenplatte gesagt, dass wir bei einem planen Haus einen neuen Schacht bräuchten und wir den alten nutzen können, wenn wir doch zwei Stufen in Kauf genommen hätten, diese Wahl konnten wir aber ja gar nicht treffen. Hinzu kommt, dass bei den ganzen Planungsgesprächen mit dem GU immer nur echt wurde, dass wir für die Kosten eines neuen Schachts (2500€) aufkommen müssen, wenn der alte nicht mehr nutzbar sei, was er aber ja war.
Nun meine Frage: müssen wir die 2500€ zahlen oder liegt das Dilemma beim Sanitärmenschen und dem GU und die müssen haften?
LG