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ruppsn
Naja, mit der Argumentation könnte er dann auch alles andere weglassen, Sanitär, Treppe...er weiß ja nicht wie der Kunde es haben möchte. [emoji849][emoji6]Argument ist ja immer, dass der GU Sockel nicht wissen kann, wie das Umfeld gestaltet wird. Wird rangepflastert, gibts einen Kiesstreifen, Höhe Gelände, Schutz, Noppenbahn, Dichtschlämme ....
Tw. bestimmt richtig, aber ärgerlich, wenns in der Bauleistungsbeschreibung übersehen wird.
Für mich persönlich werte ich sowas als Versuch eine Möglichkeit zu finden, über Zusatzleistungen verdienen zu können. Wäre mal interessant zu wissen wie viele Kunden das NICHT mit beauftragen...
Das ersetzt aber meiner Meinung nach aber nicht die Pflicht des Bauherren sich mit der Bauleistungsbeschreibung auseinander zu setzen. Ggf unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, wenn er es allein nicht leisten kann.