Sockelputz nicht Bestandteil eines Hauses?

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R

ruppsn

Argument ist ja immer, dass der GU Sockel nicht wissen kann, wie das Umfeld gestaltet wird. Wird rangepflastert, gibts einen Kiesstreifen, Höhe Gelände, Schutz, Noppenbahn, Dichtschlämme ....

Tw. bestimmt richtig, aber ärgerlich, wenns in der Bauleistungsbeschreibung übersehen wird.
Naja, mit der Argumentation könnte er dann auch alles andere weglassen, Sanitär, Treppe...er weiß ja nicht wie der Kunde es haben möchte. [emoji849][emoji6]

Für mich persönlich werte ich sowas als Versuch eine Möglichkeit zu finden, über Zusatzleistungen verdienen zu können. Wäre mal interessant zu wissen wie viele Kunden das NICHT mit beauftragen...

Das ersetzt aber meiner Meinung nach aber nicht die Pflicht des Bauherren sich mit der Bauleistungsbeschreibung auseinander zu setzen. Ggf unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen, wenn er es allein nicht leisten kann.
 
Y

ypg

...
Für mich persönlich werte ich sowas als Versuch eine Möglichkeit zu finden, über Zusatzleistungen verdienen zu können. Wäre mal interessant zu wissen wie viele Kunden das NICHT mit beauftragen...

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Das Interesse, über Zusatzleistungen zu verdienen, beinhaltet aber auch, dem Bauherren auf fehlende Posten aufmerksam zu machen und dann ein Angebot zu offerieren.
Das ist hier nicht geschehen, ansonsten wüsste TE um das Fehlen in der Bauleistungsbeschreibung.

Ich habe bis jetzt auch noch nie im Forum gelesen, dass ein BU immer gleich mit Zusatzangeboten kommt - meist sind diese Arbeiten eher für den BU unbequem.

Ein Stück Haus zu ordern bedeutet, das Kleingedruckte zu lesen.

Wenn ich auf das Beispiel von @Nordys eingehe, mit dem ich nicht konform denke, muss ich mir die technischen Infos des Trockners anschauen, wie viel er leistet, verbraucht und welche Sondereigenschaften er mitbringt. Ob Kondens- oder Abluft wäre vergleichbar mit offeriertem 1-Geschosser oder 2.

Wenn ich einen Staubsauger im Billigsegment kaufe, wundere ich mich nicht, dass keine Bürstendüse dabei ist. Die kommt in Top oben darauf, wenn ich sie denn überhaupt brauche. Das liegt dann in meiner Entscheidung, ob sie breit oder schmal ausfallen soll, ob von der Marke oder lieber eine andere Marke.

Die Bauleistungsbeschreibung ist die Ausstattung, nichts weiter.

Das sind übrigens die Kosten, die in einer Pauschalkalku als Puffer immer drin sein sollten.
Somit haben wir zB auch nicht an die von Dir genannten Anschlüsse der Regenwasserfallrohre an die Abwasserleitung gedacht.
Wie gut, dass wir noch flüssig waren [emoji6]
 
11ant

11ant

Ich finde prüfen muss nicht unbedingt sein, selber lesen und vergleichen ist nicht so kompliziert,
Vergiß´ dabei aber nicht, daß es für Erst-Bauherren zwar noch gut zu schaffen sein mag, zu vergleichen, was da steht - zu merken, was da nicht steht, aber eine ganz andere Schuhnummer ist, die mehr Übung verlangt.
 
B

Bieber0815

Leider muss man sagen, dass der BU keinen Fehler gemacht hat. Es liegt am Bauherren, sich zu informieren,
Mag ja sein, ein linker Hund ist der Bauunternehmer trotzdem, denn er hat bereits vor der Unterschrift gewusst, dass er am nächsten Tag den fehlenden Sockelputz anbieten wird. Hätte er auch vorher tun können.

Und für alle zukünftigen Bauherren hier noch mal zum Mitschreiben:
  • Vor der Unterschrift ist die Bau- und Leistungsbeschreibung fachmännisch zu prüfen, mit dem Ziel, unklare und lückenhafte Formulierungen zu erkennen. Die Prüfung leisten Sachverständige, Architekten, der Bauherren-Schutzbund etc. pp.
  • Ebenfalls vor der Unterschrift ist der Kauf- oder Werkvertrag (juristisch) zu prüfen, mit dem Ziel die Folgen klar zu verstehen und grobe Nachteile zu vermeiden. Diese Prüfung erledigt ein Fachanwalt für Baurecht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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