Anteiliges Architektenhonorar bei Kündigung des Architekten

5,00 Stern(e) 3 Votes
B

bauherr_nrw

Hallo liebe Forumsmitglieder und Bauexperten. Ich bitte um Hilfestellung und Ratschlag bezüglich der folgenden Situation:

Per gültigem Architektenvertrag übernimmt der Architekt alle gängigen Leistungsphasen, allerdings eingeschränkt nur auf die Erstellung eines Rohbaus. Ähnlich wie für andere HOAI Leistungsphasen wird für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung des Rohbaus) eine Pausschalsumme von X.000 Euro vertraglich vereinbart (Es gibt keine Vereinbarung über Abschlagszahlungen innerhalb dieser Leistungsphase, beispielsweise nach Baufortschritt).

Es läuft anfangs gut, allerdings erkrankt der Architekt plötzlich und schwer exakt 5 Wochen nach dem Rohbaubeginn. Der Bauherr beginnt sich selbst mit den zum Glück sehr erfahrenen und kompetenten Handwerkern zu organisieren und der Rohbau läuft weiter. Nach nun 14 Wochen Rohbauphase ohne jegliche Tätigkeit des Architekten gibt dieser an, dass die Genesung sich noch weiter hinziehe und er dem Bauherren nicht mehr zur Verfügung steht, womit er den Vertrag (aus wichtigem Grund?) aufkündigt. Der Rohbau ist nach insgesamt 16 Wochen abgeschlossen, der Baufortschritt war konstant. Es gibt keine formale Abnahme durch den Architekten.

Der erkrankte Architekt fordert nun mehr als 60% seines Honorars für die Leistungsphase 8, obwohl er die vereinbarte Objektüberwachung nur an 5 von 16 Rohbauwochen ausgeführt hat. Zu diesem Zeitpunkt war von dem dreistöckigen Einfamilienhaus folgendes geleistet: Aushub, Bodenplatte, Kellergeschoss mit Decke und die ersten Steinreihen des Erdgeschosses. Bereits die wichtige Drainage der Bodenplatte vor der Erdreichverfüllung des Kellergeschosses hat er nicht mehr gesehen.

Nun die Frage an die Experten / die Community: was ist ein realistischer oder ein legitimer bzw. rechtlicher Anteil, auf den der Architekt Anspruch hat? Wäre anstatt der geforderten 60% nicht ein Anteil von 5/16tel, also etwa 30%, nicht folgerichtig? Hat der Architekt überhaupt Ansprüche, wenn er – wenn auch aus wichtigem Grund – einseitig den Architektenvertrag mitten in einer Leistungsphase aufkündigt?

Vielen Dank für Antworten und Beiträge dazu!
 
C

CarstenCOS

...was ist ein realistischer oder ein legitimer bzw. rechtlicher Anteil, auf den der Architekt Anspruch .... Hat der Architekt überhaupt Ansprüche, wenn er – wenn auch aus wichtigem Grund – einseitig den Architektenvertrag mitten in einer Leistungsphase aufkündigt?
Hallo, ich würde einen neutralen Kollegen ansprechen, der sich den Fall ansieht. Es geht euch ja nicht ums Feilschen, sondern um eine vernünftige Lösung. Vielleicht braucht ihr weitergehende Planungs- und Beratungsleistung. Für genau solche Fälle gibt es Baumensch. Die Plattform startet gerade. Vielleicht ja mal eine Anregung. VG und viel Erfolg.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 341 Themen mit insgesamt 3801 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Anteiliges Architektenhonorar bei Kündigung des Architekten
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bodenplatte falsch positioniert 40
2Wer sollte den Architektenvertrag unterschreiben? 17
3Einschätzung Kosten für Rohbau und Gesamtkosten (Putz, Estrich) 17
4Ist die Bodenplatte zu tief (geplant)? 30
5Bodenplatte dämmen - Deckenhöhe reicht nicht aus 14
6Bodenplatte dämmen, aber wie? 12
7Bodenplatte Sockelhöhe Vermessung 17
8Aufmaß Küche im Rohbau Modus 13
9Vergleich Bauleistungsbeschreibung bzgl Bodenplatte 17
10Unser Hanglage - Bodenplatte vs Wohnkeller 42
11Hanggrundstück für Bodenplatte aufschütten? 69
12Abdichtung Übergang Bodenplatte und Wand zum Erdreich 15
13Keller ohne zusätzlichen Bodenbelag / Reinigung Bodenplatte 34
14Hauseinführung Bodenplatte für Wärmepumpen Außengerät 12
15Bodenplatte richtig dimensioniert? 20
16Kosten für Rohbau eines Bürogebäudes 16
17Rohbau Angebot - was meint ihr? 10
18Angebot Rohbau Einfamilienhaus 170qm - Preis marktgerecht? 57
19Baukosten Rohbau/Schlüsselfertig Vergleich 32
20Schlussrechnung Rohbau (200qm, Klinker, ohne Keller, Dach) ok? 24

Oben