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berny23
Hallo zusammen,
Wir planen neben unserem Haus auch eine Doppelgarage zu errichten. Diese muss sich bei Grenzbebauung der Garage des Nachbargrundstücks anpassen (Dachform, Position, Höhe, etc). Das steht so im Bebauungsplan (Bayern).
Wenn nun auf dem Nachbargrundstück eine Garage mit Flachdach in Grenzbebauung errichtet wird, müssten wir natürlich bei Grenzbebauung auch ein Flachdach errichten.
Darf man Garagen mit einem Abstand >0m und <3m zum Nachbar errichten? Ich denke bei Häusern ist das nicht erlaubt, aber haben Garagen nicht weniger Einschränkungen?
Könnte man mit einem Abstand von zum Beispiel 1m zur Grundstücksgrenze dann trotzdem ein Satteldach errichten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Wir planen neben unserem Haus auch eine Doppelgarage zu errichten. Diese muss sich bei Grenzbebauung der Garage des Nachbargrundstücks anpassen (Dachform, Position, Höhe, etc). Das steht so im Bebauungsplan (Bayern).
Wenn nun auf dem Nachbargrundstück eine Garage mit Flachdach in Grenzbebauung errichtet wird, müssten wir natürlich bei Grenzbebauung auch ein Flachdach errichten.
Darf man Garagen mit einem Abstand >0m und <3m zum Nachbar errichten? Ich denke bei Häusern ist das nicht erlaubt, aber haben Garagen nicht weniger Einschränkungen?
Könnte man mit einem Abstand von zum Beispiel 1m zur Grundstücksgrenze dann trotzdem ein Satteldach errichten?
Vielen Dank für eure Antworten!