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Sandra1986
Hallo ihr Lieben,
Wir sind derzeit ziemlich ratlos. Wir wollen auf dem Grundstück meines Vaters eine Stadtvilla bauen. Dies soll am Ende einer Stichstraße (T-Form) gebaut werden. Die komplette Siedlung wurde vor etwa 20 Jahren erbaut und hat derzeit keinen Wendehammer. Dieser war allerdings geplant von der Stadt, doch mein Großvater wollte damals sein Stück Land nicht dafür hergeben. Nun war die erste Aussage des Bauamtes, das wir baugleich bauen müssen und somit kein 2-geschossiges Gebäude gebaut werden darf. Theoretisch zu verstehen, alle Häuser um uns herum sind 1,5-geschossig, allerdings an einem Hang gebaut und somit ist das Kellergeschoss fast vollwertiger Wohnraum und wir würden mit der Höhe nicht höher kommen als die anderen. Also Grund 1 aus der Welt geschafft. Jetzt kommt die nächste und sagt wegen der Feuerwehr müssten wir diesen ollen Wendehammer bauen. Also gut, Feuerwehr angerufen, Termin ausgemacht und die zukünftige Zufahrt gemeinsam angeschaut. Grund 2 auch völlig aus der Luft gegriffen, die Feuerwehr sagt sie hat mehr als genug Platz. Die Leute vom Bauamt schon ziemlich sauer auf uns. Jetzt kommt wir müssen diesen Wendehammer bauen damit die Müllabfuhr wenden kann. Langsam glaube ich einfach das ist reine Willkür. Davon mal abgesehen das unser Bauvorhaben damit beendet wäre, denn das könnten wir finanziell gar nicht wuppen finde ich es fast noch frecher das dieser Wendehammer über unser Grundstück und 2 benachbarte gehen soll. Die Müllabfuhr sagt im übrigen es ist kein Problem dort zu wenden, die machen dies ja schließlich schon so seit 20 Jahren. Nehmen wir uns denn jetzt wohl einen Anwalt.? Hat jemand sowas wohl Schonmal erlebt?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Wir sind derzeit ziemlich ratlos. Wir wollen auf dem Grundstück meines Vaters eine Stadtvilla bauen. Dies soll am Ende einer Stichstraße (T-Form) gebaut werden. Die komplette Siedlung wurde vor etwa 20 Jahren erbaut und hat derzeit keinen Wendehammer. Dieser war allerdings geplant von der Stadt, doch mein Großvater wollte damals sein Stück Land nicht dafür hergeben. Nun war die erste Aussage des Bauamtes, das wir baugleich bauen müssen und somit kein 2-geschossiges Gebäude gebaut werden darf. Theoretisch zu verstehen, alle Häuser um uns herum sind 1,5-geschossig, allerdings an einem Hang gebaut und somit ist das Kellergeschoss fast vollwertiger Wohnraum und wir würden mit der Höhe nicht höher kommen als die anderen. Also Grund 1 aus der Welt geschafft. Jetzt kommt die nächste und sagt wegen der Feuerwehr müssten wir diesen ollen Wendehammer bauen. Also gut, Feuerwehr angerufen, Termin ausgemacht und die zukünftige Zufahrt gemeinsam angeschaut. Grund 2 auch völlig aus der Luft gegriffen, die Feuerwehr sagt sie hat mehr als genug Platz. Die Leute vom Bauamt schon ziemlich sauer auf uns. Jetzt kommt wir müssen diesen Wendehammer bauen damit die Müllabfuhr wenden kann. Langsam glaube ich einfach das ist reine Willkür. Davon mal abgesehen das unser Bauvorhaben damit beendet wäre, denn das könnten wir finanziell gar nicht wuppen finde ich es fast noch frecher das dieser Wendehammer über unser Grundstück und 2 benachbarte gehen soll. Die Müllabfuhr sagt im übrigen es ist kein Problem dort zu wenden, die machen dies ja schließlich schon so seit 20 Jahren. Nehmen wir uns denn jetzt wohl einen Anwalt.? Hat jemand sowas wohl Schonmal erlebt?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.