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Aha und die Vorgeschichte ?Bei Behörden gilt: Schriftlich beantragen. Auf den schriftlichen Ablehnungsbescheid warten. Dagegen schriftlich (gerne auch ohne Angabe eines Grundes) Wiederspruch einreichen. Dann beschäftigt sich damit die nächst höhere Stelle. Spätestens der fällt meistens auf, was der SB da für einen Müll gemacht hat, und rudert zurück.