Kauf oder Schenkung des Elternhauses für maximale Förderung

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C

Chiloe

Ich weiß ja, dass an dem Sprichwort "einen alten Baum verpflanzt man nicht" etwas dran ist aber wäre es nicht für beide Seiten eine ernsthafte Überlegung wert, dass ihr Deinen Schwiegereltern das Haus abkauft und sie dann mit dieser finanziellen Sicherheit eine schöne und altersgerechte Mietwohnung beziehen? Dann könntet ihr ohne Rücksichtnahme und Einschränkungen den Umbau des Hauses in Angriff nehmen, Deine Schwiegereltern wären nicht mehrmonatigen Einschränkungen der Wohnqualität durch Lärm und Dreck ausgesetzt und ihr hättet - soweit ich das als Laie beurteilen kann - auch deutlich weniger Probleme was die notarielle und finanzielle Abwicklung betrifft...
 
N

nordanney

Gutachter zur Feststellung des Verkehrswerts (teuer)
Nicht notwendig

Unbedingt das Grundstück mit aufteilen und hälftig in den Verkehrswert der oberen Wohnung einrechnen (teuer und hoher Aufwand für Vermesser, Kataster etc.)
Bei ETWs wird das Grundstück nicht aufgeteilt und muss auch nicht vermessen werden

Teilungserklärung
Könnt Ihr im Zweifel allein erstellen, da gibt es sogar Muster im I-Net für. Der Notar beglaubigt für ein paar Euro dann nur noch.

Zeitaufwand für diese Dinge auf ca 1 Jahr
V.g. Punkte können in 15 Minuten selbst gemacht werden / das Grundbuchamt kann in paar Tagen oder auch Monaten soweit sein. Ist aber zunächst egal.

Er riet schlussendlich von dem Unterfangen ab.
Ich rate von Eurem Notar ab

Nach deiner ersten Einschätzung und meinen Überlegungen müsste sich das doch eigentlich insgesamt mit der Teilungserklärung auf Basis der Planung und Baugenehmigung und der Teilung des Grundbuches erledigen lassen, oder irre ich?
Jep
 
H

HilfeHilfe

Nießbrauch eintragen und gut ist.

Wenn du von Eltern offiziell kaufst weiss ich nicht ob steuern kommen und diese evtl höher sind als baukindergeld
 
N

nordanney

S

shenja

Guten Morgen, meine Antwort hat baurechtlich nichts zu sagen aber:
Schwiegereltern werden pflegebedürftig und benötigen staatliche Hilfe , folgende Szenarien bedenken:
Schenkung: 525 Baugesetzbuch Verarmung des Schenkers. Das Sozialamt fordert Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zurück oder versagt die Leistungen wegen dem Anspruch.
Wohnrecht: Das Sozialamt wird eine fiktive Miete ermitteln und von Euch fordern.
Nießbrauch: auch hier wird das Sozialamt eine fiktive Miete ermitteln und fordern. Zumal Nießbrauch von verschiedenen Gerichten schwammig gesehen wird. Beim Nießbrauch trägt man Früchte und Lasten des Objekts und es gibt Meinungen, dass bei einem Nießbrauch kein tatsächlicher Übergang stattgefunden hat und das Objekt noch immer den Eltern gehört. Sicherlich wäre in jeder Konstellation Eure Investition zu berücksichtigen, aber nur das was Ihr nachweisen könnt. Die bloße Grundschuldeintragung wird daa Sozialamt nicht interessieren.
Mein bescheidener Rat wäre die Immobilie zu kaufen und die Eltern zahlen Miete. Hier sollte zb ein Wohnrecht mit Mietzahlung unbedenklich sein. Muss so aber beurkundet werden.Auskunft nach derzeitigem Stand.
Oder Ihr kauft nur die obere Wohnung und renoviert auch nur die.

Gruß Shenja
 
W

Winterson

Hallo Zusammen!
Danke für eure Beiträge, ich möchte gerne eine kurze Rückmeldung geben:
Wir werden das Elternhaus nicht ausbauen, da für uns dies nur Sinn machen würde, wenn das Haus auf uns überschrieben werden würde. Dies wollen die Eltern nicht. Insgesamt sind die Fronten nun so verhärtet, dass wir nicht "zusammenkommen".
Einerseits schade, andererseits geht immer ein Tür auf, wenn sich eine verschließt - Wir haben mit Glück ein bebaubares Grundstück gefunden.
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2025
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