Hallöchen,
ohne den gesamten Bebauungsplan kann ich dazu keine "verbindlich" Auskunft geben. Ich habe nur mal kurz auf das Profil geschaut, ich nehme mal an, der Bauort befindet sich in S-H?
Garagen in dieser Größe sind nicht genehmigungsfrei (Höhe und Grundfläche), du kannst mir aber gerne per PM oder auch hier den Bebauungsplan zuschicken oder die Bezeichnung nennen. Dann lese ich mich gerne kurz ein :-)
Theoretisch würde ich bei allerdings dazu tendieren, dass Nebenanlagen als Ganzes nicht mehr als 15 qm Grundfläche haben sollten. Eine Garage gehört in der Regel allerdings nicht Garagen allerdings keine Nebenanlagen.- die sind §12 Baunutzungsverordnung erfasst. Ein Gartenhaus/Heizungsraum - wenn dieser baulich vom Rest getrennt ist - könnte dort aber hingestellt werden.
Bei der Höhe und dem Ausmaß der Grundfläche der Garage müsste ich den Bebauungsplan wirklich sehen - zumal du keine Abstandsfläche planst. Bei einer Höhe von 4,70m könnte die aber evtl. gefordert werden. Mindestens sollte aber eine Einwilligung des Nachbarn beim Bauantrag beiliegen - freut die Bauaufsichtsbehörde immer ;-)
Liebe Grüße