D
derdietmar
Laut den Landesbauordnungen sind Abstandsflächen vor Außenwänden freizuhalten. Diese Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen. Die Tiefe der Abstandsflächen ergibt sich aus der Wandhöhe. Die Außenwände sind faktisch umzuklappen und ergeben die Abstandsfläche.
Wie verhält es sich nun im diesem besonderen Fall:
Das Grundstück ist nicht rechteckig, sondern hat eine besondere Form (grün). Das Gebäude (blau) löst Abstandsflächen aus (rot). Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück. Allerdings ist die Gebäudeecke ohne Abstand zur Grundstücksgrenze. Ist so etwas zulässig, oder muss die Abstandsfläche auch in der Diagonalen eingehalten werden?
Wie verhält es sich nun im diesem besonderen Fall:
Das Grundstück ist nicht rechteckig, sondern hat eine besondere Form (grün). Das Gebäude (blau) löst Abstandsflächen aus (rot). Die Abstandsflächen liegen vollständig auf dem eigenen Grundstück. Allerdings ist die Gebäudeecke ohne Abstand zur Grundstücksgrenze. Ist so etwas zulässig, oder muss die Abstandsfläche auch in der Diagonalen eingehalten werden?
Zuletzt bearbeitet: