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BarCli2013
Hallo
wir haben ein Grundstück gekauft, der Makler und Notar haben ein Geh-, Leitsungs- und Fahrrecht auf die breite von 3m nach hinten zu unserem Grundstück festgesetzt. So wurde uns auch das Grundstück auch verkauft.
Jetzt kam es vom Bauamt, das wir nur ein Geh und Leitungsrecht haben auf ein breite von 2m nach hinten.
Ist das Grundstück jetzt anderes Wert hinten? Muss der Vertrag geändert werden?
Es wurde uns immer ein Geh, Leitungs- und Fahrrecht gesagt, so steht es auch im Vertrag. Das BauAmt gewährt nur 2m, anstatt der 3m. Dies wird als Baulast eingetragen auf dem Grundstück vorne.
Was haben wir für Möglichkeiten, wir können gut mit unseren neuen Nachbarn und wir wollen das Grundstück auch weiterhin. Nur wir beide, als wir und unsere neuen Nachbarn, sind über die Art und weise vom Makler sauer.
Ich freu mich über Tipps.
wir haben ein Grundstück gekauft, der Makler und Notar haben ein Geh-, Leitsungs- und Fahrrecht auf die breite von 3m nach hinten zu unserem Grundstück festgesetzt. So wurde uns auch das Grundstück auch verkauft.
Jetzt kam es vom Bauamt, das wir nur ein Geh und Leitungsrecht haben auf ein breite von 2m nach hinten.
Ist das Grundstück jetzt anderes Wert hinten? Muss der Vertrag geändert werden?
Es wurde uns immer ein Geh, Leitungs- und Fahrrecht gesagt, so steht es auch im Vertrag. Das BauAmt gewährt nur 2m, anstatt der 3m. Dies wird als Baulast eingetragen auf dem Grundstück vorne.
Was haben wir für Möglichkeiten, wir können gut mit unseren neuen Nachbarn und wir wollen das Grundstück auch weiterhin. Nur wir beide, als wir und unsere neuen Nachbarn, sind über die Art und weise vom Makler sauer.
Ich freu mich über Tipps.