Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?

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Tarnari

Tarnari

Hallo zusammen,

vorab, ich war mir nicht sicher, in welchen Forenteil ich das packen könnte, es gibt für mein Verständnis keinen, der dazu dient, nicht nur Fragen zum Kauf, sondern auch Fragen zum VERkauf zu diskutieren.

Ausgangslage:
Wir werden unsere derzeitige EW verkaufen.
Der potenzielle Käufer ist gefunden.
Es gibt über die Küche hinaus einige hochwertige Einbauten, Lampen, etc., die der Käufer ebenfalls erwerben möchte.
Der Käufer bietet eine Summe X. Mit der Summe sind wir einverstanden und möchten das Ding eintüten.
Jetzt möchte der Käufer (nachvollziehbar) die Grunderwerbsteuer drücken und das bewegliche Inventar aus dem Kaufpreis der Immobilie rausnehmen und über einen zweiten separaten Kaufvertrag abwickeln.
Grundsätzlich ist das aus unserer Sicht nicht nötig, da im Kaufvertrag das Inventar mit Kosten aufgeführt werden kann und der Käufer entsprechend die Steuer nur auf den Gesamtpreis der Immobilie abzüglich Inventar leisten muss.
Wir vermuten, dass der Käufer zum einen befürchtet, die Aufnahme des beweglichen Inventars in den Kaufvertrag erhöht die für ihn anfallenden Notarkosten und zum anderen, dass das Finanzamt nachträglich den Preis für das Inventar mit für den Käufer negativem Ausgang hinterfragen könnte.
So weit alles nachvollziehbar.

Die Frage, die sich uns stellt:
Angenommen wir lassen uns darauf ein, einen Immobilienverkauf mit einer Summe Gebot minus Inventar durchzuführen und das Inventar in einem separaten Vertrag in Höhe des Restbetrages zu veräußern....
Welche für uns nicht auf den ersten Blick erkennbaren Konsequenzen bedeutet dies für uns?
Wir haben so ein Horrorszenario, dass der Käufer am Ende aufgrund des gültigen Notarvertrages die Bude hat, die möbel aber nicht zahlt und wir im schlimmsten Fall in einen zivilen Rechtsstreit müssen, um uns das Geld für die Möbel zu holen.
Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen klar schildern.
 
Pinky0301

Pinky0301

Ich würde es in den Notarvertrag mit aufnehmen. Da steht normalerweise auch drin, in welchem Zustand die Wohnung üblergen wird (leer, möbliert...). Da hättet ihr bei einem separaten Vertrag unterschiedliche Angaben. Wenn es im KV steht, müsst ihr dem Geld auch nicht hinterher rennen. Kann deine Befürchtung verstehen. Erklärt dem Käufer am besten, dass das für ihn keine Nachteile hat.
 
Tassimat

Tassimat

Ich würde nur einen Vertrag machen, genau aus deinen genannten Gründen.
Alles andere macht nur extra Aufwand und im Zweifel extra Ärger.
 
Tarnari

Tarnari

Wie können wir verhindern, dass der Käufer abspringt, wenn wir aus seiner Sicht zu unbequem werden?
Weiß bspw. jemand wie das ist, die Zahlung des zweiten Vertrages im Notarvertrag als Voraussetzung zur Schlüsselübergabe und somit des Besitzübergangs zu verankern?
Wirkt sich das auf die Höhe der Notarkosten für den Käufer aus, weil sie somit doch wieder Bestandteil des Vertrages sind?
 
tomtom79

tomtom79

Mann muss kein 2 Vertrag machen einfach das Inventar auflisten und eine Summe Benennen.

Vor Jahren selbst so gemacht der Käufer schlug es vor, dafür habe ich alles aufgelistet selbst ein Schimmelschaden der beseitigt wurde. Er übernahm dafür die Kosten für das Treuhand Konto und ich ließ ein Auszugsdatum eintragen das zu meinem Vorteil war.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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