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Seven1984
Hallo, normalerweise kommt der gesamtkaufpreis in den notarvertrag und wird separat ausgerwiesen für inventar, damit die grunderwerbsteuer wegfällt darauf. den Notar muss er dafür natürlich dennoch bezahlen. grundsätzlich würde ich alles auflisten was in dem kontext dieses vertrages einfliesst. wenn nämlich neben dem Notarvertrag gelder fließen kommt ggf. ein schwebend unwirksamer vertrag zu stande und wenn ihr sagt, der is abgezockt.....
in welcher ecke der republik ist denn die Wohnung? Kaufe auch ETWs an.
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