Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?

4,80 Stern(e) 4 Votes
S

Seven1984

Hallo, normalerweise kommt der gesamtkaufpreis in den notarvertrag und wird separat ausgerwiesen für inventar, damit die grunderwerbsteuer wegfällt darauf. den Notar muss er dafür natürlich dennoch bezahlen. grundsätzlich würde ich alles auflisten was in dem kontext dieses vertrages einfliesst. wenn nämlich neben dem Notarvertrag gelder fließen kommt ggf. ein schwebend unwirksamer vertrag zu stande und wenn ihr sagt, der is abgezockt.....

in welcher ecke der republik ist denn die Wohnung? Kaufe auch ETWs an.
 
N

NatureSys

Ja, von einem abgezocktem Käufer soll man sich insbesondere nicht abzocken lassen, sondern alles in einem Vertrag abhandeln.
 
A

aero2016

ich finde es äußerst kritisch, dass ihr immer wieder mit gefährlichem Halbwissen juristischer Rat erteilt wird.

Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).

Just my two cents.
 
Tarnari

Tarnari

Wobei ihr euch doch über die Preise für das Inventar einig seit oder nicht? Was nämlich schon stimmt, der Anteil am Kaufpreis ist nur das Eine! Wenn der Kaufpreis der ETW abzüglich des Inventars eben weiter marktüblich ist, dann passt es ja trotzdem.

Aber wenn er es eben loslösen möchte, dann schließt eben eine entsprechende Vereinbarung und er muss quasi das Inventar vor Unterschrift zahlen. Ob man da ggf. den Notar mit einem Notaranderkonto ins Boot holt, könnte man ja schauen.
An so was haben wir auch bereits ged

ich finde es äußerst kritisch, dass ihr immer wieder mit gefährlichem Halbwissen juristischer Rat erteilt wird.

Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).

Just my two cents.
und ein Notar muss zwingend mit ins Boot und wenn nur dazu da ist, zu bewerten, was er da vor hat.

vielen Dank für Euer Feedback. Jetzt weiß ich zumindest, dass meine Bedenken berechtigt sind.
 
Tarnari

Tarnari

Jup, wie ich in meinem ersten Post geschrieben habe, war mir das auch bereits bekannt.
Die eigentliche Frage war eine andere.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4903 Themen mit insgesamt 98037 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? 11
2Notarvertrag. zu beachten? Was in den Vertrag mit aufzunehmen? 13
3Sonderwunsch nicht erfüllbar, obwohl im Kaufvertrag festgelegt! 16

Oben