wir kaufen am 07.08.2020 ein Baugrundstück mit einer bereits fertigen Grundplatte von einem Bauträger (Person X und Person Y).
Person Y des Bauträgers hat sich vor 3 Monaten selbstständig gemacht und eine Baufirma gegründet.
Und der Bauträger ist die "Person X", die aber mit der natürlichen Person Y identisch ist ? - und Du kaufst von der Firma das Grundstück (ohne Verpflichtung, mit der Einzelfirma des Inhabers der Gesellschaft zu bauen), auf dem bereits ein angefangener Bau steht; dieser besteht zum Kaufzeitpunkt nur aus der Bodenplatte, aber der komplette Bauplan mitsamt daß er schon genehmigt ist wird Dir mit überlassen ?
Faktisch baut Dir also der Inhaber der verkaufenden Gesellschaft das Haus fertig. Ungeachtet ob er die Gesellschaft faktisch beherrscht, sähe ich darin praktisch
eine handelnde Person mit quasi gespaltener Rechtspersönlichkeit und sowohl den Anfangsverdacht als auch die Beweislast bei Dir liegen, es könne als gekoppeltes Geschäft gesehen werden, auch wenn kein Zwang diesen Bauunternehmer zu wählen besteht. Gehe schnell zu einem Anwalt und erkundige Dich, ob und wie Du ggf. das Finanzamt vorab um eine Bewertung bitten solltest, wie die die Lage einschätzen. Das Finanzamt darf nicht beraten, muß jedoch auf eine konkrete Frage "erfüllt der Fall den Tatbestand oder nicht" die Hose runterlassen.