Überlassung / Übertragung eines Grundstückes an Geschwister

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B

Birdie84

Hallo liebe Forum Mitglieder,

Ich habe folgendes Problem:

Meine Eltern besitzen zwei Grundstücke, welche direkt nebeneinander liegen. Sie sind jedoch einzeln gesehen zu schmal, um jeweils ein Haus darauf bauen zu können. Würden die beiden Grundstücke zusammen gelegt werden, so dass man über die Grundstücksgrenze bauen darf, wäre eine Bebauung in erster und zweiter Reihe (hintereinander) möglich.

Da wir jedoch nicht wissen, wie es in der Zukunft aussieht und ob überhaupt mal in zweiter Reihe gebaut wird, ist angedacht, dass beide Grundstücke vorerst auf meinem Namen überlassen/überschrieben werden und wenn später einer meiner zwei Brüder auch bauen möchte, dieses von mir zur Hälfte geteilt wird, so dass eine Bebauung in zweiter Reihe, durch einen Zufahrtsweg, möglich ist!

Wir würden für diesen Fall dementsprechend auch einige Punkte im Notarvertrag aufnehmen.

Jetzt sagt der Notar jedoch, dass die Angelegenheit vorher steuerlich geprüft werden müsse, da ich zwar von meinen Eltern eine Schenkung in Höhe von 400.000 Euro, ohne Schenkungssteuer zu zahlen, erhalten könne. Jedoch würde die Schenkungssteuer anfallen, wenn ich später einmal die Hälfte des Grundstückes an einen meiner Brüder oder an meine Eltern abgeben würde. Der steuerfreie Höchstwert würde hierfür bei 20.000 Euro liegen.

Wie kann man diese Situation am Besten lösen, ohne dass im Falle einer späteren Trennung der Grundstücke und Übertragung an einem Familienmitglied Schenkungssteuer bezahlt werden muss?

(Klar, kann man jetzt sagen "Teilt die Grundstücke doch jetzt schon neu auf". Allerdings wissen wir nicht, was die Zukunft bringt. Eine Neuaufteilung kostet ja sicherlich deutlich mehr, als lediglich beide Grundstücke auf meinen Namen zu übertragen)

Über eure Meinung, Kritik und Anmerkungen freue ich mich sehr!!

Vielen Dank und schöne Grüße

Birdie
 
kbt09

kbt09

Klar, kann man jetzt sagen "Teilt die Grundstücke doch jetzt schon neu auf". Allerdings wissen wir nicht, was die Zukunft bringt. Eine Neuaufteilung kostet ja sicherlich deutlich mehr, als lediglich beide Grundstücke auf meinen Namen zu übertragen)
Dann musst du halt zu Variante "jetzt nur an dich übertragen" auch die später mal anfallenden Schenkungs- oder Erbschaftssteuern rechnen. Und schon wird Variante "gleich aufteilen und neu eintragen" wesentlich günstiger .
 
P

pagoni2020

Hinzu kommt ja die Frage, ob diese Art der geplanten., späteren Bebauung tatsächlich auch baurechtlich zulässig sein würde oder ob diese nur so in Eurem eigenen Plan stattfindet.
Weiterhin wird es vlt. Jemanden geben, der den "schlechteren Teil" des Grundstückes erhält, was dann gerne zu Problemen führt.
Wie Du schon sagst.....wer weiß, was die Zukunft bringt. Der andere Teil des Grundstückes gehört dann einer anderen Person, die damit machen kann, was und wann sie es will.
Ich woillte da unbedingt von vorneherein Klarheit haben und hätte da immer ein komisches Gefühl im Bauch mit dem Später...Irgendwann...Irgendwie,...
 
kbt09

kbt09

Andere Variante ... ein Geschwisterkind erhält Grundstück, die / das andere(n) werden äquivalent ausgezahlt.
 
S

Scout

Dann sollen die Eltern die Grundstücke verschmelzen und gleich wieder in vorne und hinten teilen. Hinten bekommt dabei gleich ein Wegerecht oder eine Zufahrt eingetragen. Vorne schenken sie dir, hinten behalten sie vorerst selber. In ihrem Testament setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein.

Dann können sie jederzeit dir oder eiem deinem Brüder den Hinterlieger schenken oder auch an Dritte verkaufen. Bei Witergabe an die Familie dann ohne Schenkungssteuer! Sobald das letzte Elternteil verstorben ist solltet ihr aber spätestens wissen wer denn den Hinterlieger bekommen soll, weil dann gibt es ja zwangsweise einen Eigentümerwechsel.
 
E

Escroda

Ich habe folgendes Problem
Alle Jahre wieder ...
Sie sind jedoch einzeln gesehen zu schmal, um jeweils ein Haus darauf bauen zu können.
Nein, sind sie nicht. Aber leider hast Du Deine diversen anderen Fäden in der Luft hängen lassen, statt sie zu einer Entscheidung zusammenzuführen.
Würden die beiden Grundstücke zusammen gelegt werden, so dass man über die Grundstücksgrenze bauen darf, wäre eine Bebauung in erster und zweiter Reihe (hintereinander) möglich.
Das hat die Gemeinde aber bisher anders gesehen. Gibt es verbindliche Neuigkeiten dazu?
Da wir jedoch nicht wissen, wie es in der Zukunft aussieht
Warum wurden denn die Grundstücke dann schon vor gar nicht allzu langer Zeit so gebildet?
Wie kann man diese Situation am Besten lösen
In dem Du Dir mit Deiner Familie erstmal Klarheit darüber verschaffst, wer jetzt konkret was vorhat und wer irgendwann einmal was bekommen soll.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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