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Scout
Wenn es so im Vertrag steht, natürlich. Dieser gibt dir ja auch die Gewährleistung und garantiert dir den Termin.Aber muss jede Aufmusterung im Haus in Absprache des GU gemacht werden?
Kann man machen. Ggf. kann der GU aber auch sein Veto einlegen.Ich war bisher der Meinung, dass man dies beim Termin mit dem Elektriker auf der Baustelle vereinbaren kann, wenn man mit diesem ohnehin durch den Rohbau geht und festlegt, wo die einzelnen Dosen hin sollen
Schau dir deinen Werkvertrag an, ob du auch Weisungsbefugnis gegenüber den gewerken hast. Normal nichts, deswegen ist es ja auch ein GU. Lästriger Kleinkram kann und wird oft auch zwischen Handwerker und Bauherr abgewickelt, also die Steckdose ja. Die E-Rolllade oder das E-Garagentor, nein. Oft ist es auch gerade bei Lowbudget-GU so, dass die Gewerke eher zum Selbstkostenpreis arbeiten und mit deftigen Aufpreisen dann ihren Gewinn machen. Das geht vor allem dann ganz gut wenn der Standard eher niedrig ist so dass praktisch alle Bauherren aufrüsten werden.Nun die Frage,
kann es tatsächlich sein, das solche Vertragsverhältnisse zwischen den Handwerken und dem GU bestehen? Wie bekomme ich so etwas heraus, ohne dem GU dabei auf die Füße zu treten.
Bei uns etwa waren 25 Steckdosen für ein Haus Standard plus 1 Netzwerkdose. Jede Stromdose 60 extra (d.h. 3er Reihe für 180 Öcken), Netzwerkdose einzeln 170 Euro und 220 Euro doppelt....sowas wusste ich aber schon vorher und habe die Wunschausstattung einfach mit in den Kaufpreis eingerechnet. Passte!
E-Rollläden 300 Euro finde ich übrigens Ok.
Ansonsten kannst du ein Paket vor Vertragsabschluss aushandeln, also etwa 10 Netzwerkdosen Duplex für 700 Euro. Nachher heisst es "Friss oder Stirb", echte Alternativen hast du ja keine, denn selber machen geht erst nach Abnahme und dann willst du den frischen Putz ja kaum noch schlitzen wollen....