Kettenhaus, Bebauung, Grundrisse - Ideen willkommen

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B

BruckHaus

Vielen Dank für die vielen Antworten und Hinweise. Das mit der Badewanne haben wir auch bereits intern diskutiert und sind dann aber zum Schluss gekommen, das wir keine möchten. Werden das aber nochmal gerne aufgreifen.

Problem ist, das wir heute erfahren haben, dass wir aus Brandschutzgründen auf der Seite zur Garage keine Fenster machen können. Wenn wir nun den Teil vom Flur mit zum Bad nehmen, ist der Flur ohne das Fenster im Treppenhaus, welches wir nun nicht mehr machen können, komplett ohne Tageslicht. Habt ihr hier Ideen, wie man das anders lösen könnte?

Die Angaben auf dem Fragebogen stimmen und stehen so im Bebauungsplan.
 
B

BruckHaus

Nö.
Anhang anzeigen 59306

Edit: Ich seh' grade, dass ich nicht auf der Baulinie gebaut habe :oops:. Also muss die Garage ca. 80cm breiter werden.
Vielen Dank Escroda, da sieht ja cool aus. Mit welchem Programm hast du das gemacht? Wie kommst du auf die 2m Abstand zur Straße, müssen das nicht 2,50m sein?
Wir haben auch gemerkt, dass wir entweder die Garage verbreitern müssen oder das Haus. Die Garage wäre dann halt kein Standardmaß mehr und kostet vermutlich dann dementsprechend mehr. Weiß zufällig jemand von euch, ob man anstatt Garage auch einen Carport bauen kann. Gilt das als Garagenähnlich laut Bauvorschrift, wenn hinten eine Wand ist und vorne ein ganz normales Tor?

Freue mich über eure Antworten.
 
11ant

11ant

Wir haben auch gemerkt, dass wir entweder die Garage verbreitern müssen oder das Haus. Die Garage wäre dann halt kein Standardmaß mehr
Ich bilde mir ein, an der von mir in Beitrag #2 verlinkten Stelle wäre auch das Problem einer in den Bauwich einzupassenden Standardgarage (ibs. nach Vermessen seitens des GU) diskutiert worden.
 
E

Escroda

Mit welchem Programm hast du das gemacht?
paint.net
Wie kommst du auf die 2m Abstand zur Straße
Da der Bebauungsplan maßstäblich ist, kann man das messen.
müssen das nicht 2,50m sein?
Nein, warum?
Weiß zufällig jemand von euch, ob man anstatt Garage auch einen Carport bauen kann.
Ja.
Gilt das als Garagenähnlich laut Bauvorschrift, wenn hinten eine Wand ist und vorne ein ganz normales Tor?
Ja.
§2, Absatz 8, Landesbauordnung
Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Jetzt könnte jemand anderer Ansicht sein, da der Bebauungsplan im Gegesatz zu Landesbauordnung und Garagenverordnung den Begriff Carport benutzt. Aber daran wir doch wohl nicht die Entscheidung hängen, ob Ihr das Grundstück nehmt.
 
Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
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