Realteilung von bestehendem Doppelhaushälfte-Grundstück

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Wiesel123

Hallo zusammen,

bestimmt kann mir jemand Tipps zu unserem vorliegenden Problem geben:
Die von uns angedachte zu kaufende Doppelhaushälfte befindet sich auf einem Grundstück mit, logischerweise, einer weiteren Doppelhaushälfte und alle Eigentümer, also Doppelhaushälfte 1 und Doppelhaushälfte 2 haben ein Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück. Demnach sind also die Grundstücke nicht getrennt. Das sehen wir als potentielle Käufer problematisch, sodass wir, um Ärger in der Zukunft vorzubeugen, gerne das Grundstück einer Realteilung unterziehen würden.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was das denn genau für einen Aufwand und vor allem Kosten mit sich bringt. Laut Bauordnungsamt bringt eine solche Teilung eine Eintragung einer Baulast ins Grundbuch mit sich, die, sofern das öffentliche Baurecht eingehalten wird (was wir durch einen Architekten oder das Bauordnungsamt selber überprüfen lassen können), dann ins Grundbuch eingetragen werden kann und erst dann eine Grundstücksteilung vorgenommen werden kann. Für diese Realteilung müsste dann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kommen und dann wird die weitere Abhandlung beim Notar geklärt.

Zum Grundstück muss man die Info geben, dass das Haus mittig platziert ist und jeder seine eigene Zufahrt von der Straße aus hat. Theoretisch dürfte das also kein Problem sein, einen "Schnitt" durch das Grundstück zu machen.

Die Kosten der Realteilung betragen laut Internetrecherche was wischen 3.000-5.000 €, für die Eintragung der Baulast wird dann ja auch noch eine Gebühr anfallen.

Aufkommende Fragen sind also:
1. Kann da jemand seine Erfahrung teilen? Ist der Ablauf problematisch oder ist das kein großes Ding? Wie lange dauert sowas?
2. Könnten weitere Folgekosten entstehen?
3. Ist es ein Nachteil diese Baulast einzutragen und das Grundstück zu teilen? Was könnten Folgen sein? Erfahrungen?

Danke und LG
 
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nordanney

Warum willst Du denn teilen? Ihr habt jetzt also Wohneigentum in Form von einer Doppelhaushälfte. Was stört tatsächlich - außer Euer Gefühl (was nur subjektiv ist, da es objektiv keinen Grund für die Teilung gibt).
 
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Wiesel123

Warum willst Du denn teilen? Ihr habt jetzt also Wohneigentum in Form von einer Doppelhaushälfte. Was stört tatsächlich - außer Euer Gefühl (was nur subjektiv ist, da es objektiv keinen Grund für die Teilung gibt).
Die Bedenken sind halt:
Was ist, wenn du mal nicht mehr mit den Nachbarn auskommst? zB wenn die anderen Eigentümer ihre Doppelhaushälfte verkaufen/vererben etc.
Theoretisch ist es bei einem Miteigentumsanteil ja so, dass wenn ich mir da ein Carport hinbaue oder meine Fassade streiche, der Eigentümer der Nachbars-Doppelhaushälfte zustimmen müsste. Wer weiß, was da sonst noch für Probleme auf einen zukommen.
 
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nordanney

Was ist, wenn du mal nicht mehr mit den Nachbarn auskommst?
Dann ist der Stress da. Egal ob geteilt oder nicht. Die laute Party oder was auch immer verhinderst Du durch eine Teilung nicht.
zB wenn die anderen Eigentümer ihre Doppelhaushälfte verkaufen/vererben etc.
Sie können auch verkaufen, wenn geteilt ist. Das kann immer passieren.
Theoretisch ist es bei einem Miteigentumsanteil ja so, dass wenn ich mir da ein Carport hinbaue oder meine Fassade streiche, der Eigentümer der Nachbars-Doppelhaushälfte zustimmen müsste.
Warum? Was steht denn genau in der Teilungserklärung?
Standard ist, dass es keinen Unterschied zwischen Alleineigentum und Eurer Miteigentumsvariante gibt. Jeder sollt mit seiner Doppelhaushälfte machen können, was immer er will.

Das, was Ihr gerade vorfindet, ist völlig normal - außer in der Teilungserklärung steht Mist. Es sollte keinen Unterschied zum Alleineigentum geben.
 
Y

ypg

also Doppelhaushälfte 1 und Doppelhaushälfte 2 haben ein Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück. Demnach sind also die Grundstücke nicht getrennt.
Meist hat es den Grund, dass ein halbes Grundstück für die Bauordnung/Flächennutzungsplan/Bebauungsplan (irgendwas davon, das weiß ich aber nicht) zu klein ist. Es gibt Gebiete, da sind Mindestgrößen vorgeschrieben. Ländlich am Dorf gern mal 650qm, städtisches Randgebiet zb 400.
Deshalb gibt es oft keine Realteilung, weil das Grundstück zur Hälfte nicht bestehen darf.

Hast Du geprüft, ob eine Hälfte allein existent ist?

Was ist, wenn du mal nicht mehr mit den Nachbarn auskommst?
Als zweites sollte man nicht glauben, dass eine Realteilung der Zauber ist, Nachbarschaftstreitigkeiten zu regeln.
Es gibt genug ideeele Teilungen, wo rechtlich alles einwandfrei ist. Es gibt genug Realteilungen, wo die Nachbarschaft unter aller Sau ist.
dass wenn ich mir da ein Carport hinbaue oder meine Fassade streiche, der Eigentümer der Nachbars-Doppelhaushälfte zustimmen müsste.
Nein.

Ich sag es mal so: oftmals ist der Wunsch nach Realteilung schon ein Punkt zum Streitansatz (Warum will der jetzt eine Teilung? Lief doch alles: der Ars***):cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
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Strahleman

In welchem Bundesland baut ihr denn? Die Teilungs- und Vermessungskosten sind nicht einheitlich geregelt und Ländersache. Wir bauen auch ein Doppelhaushälfte und sind wie folgt vorgegangen:
Notarvertrag über Kauf einer Teilfläche (Nachbar kaufte die andere Teilfläche), danach Termin mit Vermessungsamt. Nachdem alles vermessen wurde und jede Teilfläche eine eigene Flurnummer bekommen hat, ging die Info an den Notar, der den Kaufvertrag entsprechend erweitert hat. Kostentechnisch lagen wir bei um 1.500 Euro inkl. Vermessung, Begrenzungssteinen und Feldgeschworenen.

Bei einer realen Teilung habt ihr halt den Vorteil, dass ihr selbst nur für euer Grundstück verantwortlich seid und darauf auch machen könnt, was ihr wollt. Auch die Finanzierung ist einfacher, da jeder für sich eine eigene Flurnummer bzw. Grundbucheintrag hat. Bei einer ideellen Teilung muss recht komplex geregelt werden, wie mit den Grundstücksteilen umzugehen ist.

Natürlich müssen diverse Voraussetzungen für eine Realteilung erfüllt werden. U.a. muss der Bebauungsplan eine Teilung zulassen (v.a. ältere Bebauungspläne fordern kleine Grundflächenzahl) und der Nachbar muss auch zustimmen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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