RomeoZwo
Hallo,
bei einem 3 Familienhaus , Baujahr 2013, wurde das DG anders als in der Baugenehmigung ausgebaut (OG+DG sind jeweils 2 Maisonettwohnungen).
In der Baugenehmigung war eine Galerie vorgesehen, die ich als "Einbau im Raum" als zulässig erachten würde.
In der Ausführung wurde das DG jedoch vollständig als eigenes Geschoss ausgeführt (inkl. 2 Zimmer + Bad). Es handelt sich um ein Walmdach mit 23° Dachneigung. An den Doppelflügelfenster im DG sind keine Rettungspodeste vorhanden.
Kann hier jemand meine Meinung (nicht zulässig) bestätigen oder verneinen?
bei einem 3 Familienhaus , Baujahr 2013, wurde das DG anders als in der Baugenehmigung ausgebaut (OG+DG sind jeweils 2 Maisonettwohnungen).
In der Baugenehmigung war eine Galerie vorgesehen, die ich als "Einbau im Raum" als zulässig erachten würde.
In der Ausführung wurde das DG jedoch vollständig als eigenes Geschoss ausgeführt (inkl. 2 Zimmer + Bad). Es handelt sich um ein Walmdach mit 23° Dachneigung. An den Doppelflügelfenster im DG sind keine Rettungspodeste vorhanden.
Kann hier jemand meine Meinung (nicht zulässig) bestätigen oder verneinen?