Baurecht: 2. Rettungsweg aus Dachgeschoss (Walmdach)
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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Baurecht: 2. Rettungsweg aus Dachgeschoss (Walmdach) >> Zum 1. Beitrag <<
Ja. Wenn diese Trittstufen gebaut sind. Und dann das DG als Wohnraum nachgenehmigt ist. Der Makler wird sich freuen wenn ich ihm das mitteile.
Aber irgendwann findet er bestimmt nen Dummen, der es nicht merkt. Erklärt auch warum jetzt 2x die Käufer nach (angeblicher) Zusage wieder abgesprungen sind. Hat wohl der Bewerter der Bank jedes mal gemerkt.
Brandschutz nehme ich immer sehr ernst. Ich kann zwar verstehen, wenn man in der selbstgenutzten Immobilie mit dem selbst ausgebauten Dachboden einen Kompromiss (Risiko) eingeht, aber hier geht es um zwei Wohnungseinheiten, die in diesem Zustand nicht vermietungsfähig sind. Ganz schlechte Idee.
Nein, das sind 2 Maisonett-Wohnungen. Es handelt sich um OG und DG. Im EG ist eine weitere Wohneinheit.
Das Investment wäre für mich auch ne Nummer zu Groß. Bin da nur beratend tätig. Aber hab meinen Job wohl schonmal gut gemacht ;-) .
Na ja, dem Bänker sind aber wohl eher Inkongruenzen zwischen Genehmigung und Ist-Zustand aufgefallen, für Trittstufen interessieren die sich eher weniger.