Terrassenüberdachung bei Doppelhaushälfte

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S

SaniererNRW123

Ich frage mich, dazu habe ich im Netz nichts gefunden, warum der Nachbar überhaupt dagegen angehen kann? Die Überdachung steht ja schließlich auf unserem Grundstück.
Wie soll man bei einer Doppelhaushälfte 3m Abstand zum Nachbarn einhalten können?
Also erst einmal liest man in der Bauordnung von NRW. Wenn Du das tust, findest Du unter §62, dass Terrassenüberdachung Terrassenüberdachung genehmigungsfrei sind, sofern sie klein sind und der Abstand zum Nachbarn 3m beträgt.
Dann stellst Du fest, dass Du die 3m Abstand nicht einhalten kannst.
Somit liest Du in der Bauordnung weiter und findest unter §67, dass Du den Bauantrag selbst stellen kannst.

Vielleicht ist aber die Grenzbebauung gem. Bebauungsplan und Geschossflächenzahl noch möglich und der Nachbar muss nicht zustimmen? Oder es ist eine Anbaubaulast bzw. analoger privater Vertrag nötig?

Ist also nicht ganz einfach. Pauschal hat die Stadt aber sowohl mit der Aussage "kann man einfach so machen" als auch mit "da ist eine Baugenehmigung" fällig Recht. Kommt darauf an, wie Ihr jeweils nachgefragt habt.

Mein Tipp: Holt Euch online den Bebauungsplan. Schaut, was möglich ist. Geht - nicht anrufen, sondern persönlich mit den Unterlagen - zum Bauamt und redet mit dem Sachbearbeiter, damit er die konkrete Situation mit Bebauungsplan, bestehender Bebauung und geplanter Überdachung bewerten kann.
Wollt Ihr es konkreter haben, dann stellt eine kostenfreie Bauvoranfrage. Die ist in 20 Minuten fertig und ihr bekommt eine rechtssichere Aussage.
 
S

Simone986

Das mag sehr haarspalterisch klingen, aber so denken Behörden:
Sagt die Behörde, dass ihr eine Baugenehmigung benötigt, damit ihr bauen dürft? Oder müsst ihr einen Bauantrag stellen, damit die Stadt euch durch die Baugenehmigung bestätigt, dass ihr bauen dürft.

Es kann gut sein, dass ihr bauen dürft, die Stadt euch aber darüber keine rechtsverbindlich Auskunft geben will oder darf ohne dass sie dafür im Rahmen eines Bauantrag Geld erhält.
Man versteht es nicht.
Der Nachbar nutzt nie seine Terrasse! Nie!
Und kann darüber bestimmen, ob wir eine bekommen oder nicht?! Es ist doch mein Garten. Ich checke es einfach nicht.
 
Y

ypg

Man versteht es nicht.
Der Nachbar nutzt nie seine Terrasse! Nie!
Und kann darüber bestimmen, ob wir eine bekommen oder nicht?! Es ist doch mein Garten. Ich checke es einfach nicht.
Wie Ihr hat auch der Nachbar Rechte, zb wie er seinen Garten nutzt. Nur weil ihr meint, er hätte mit der Nichtnutzung seine Rechte verprellt, heißt es nicht, dass Ihr im Recht seid
Weil das mit, wer weiß wie hohen Kosten und Aufwand verbunden sein wird
Wer weiß wie… das kann man ja erfragen. Wer eine Terra-Überdachung möchte, die ja nicht kostenlos ist, kann wohl auch 100/150€ für eine rechtssichere Genehmigung einholen.
Wo ist das Problem? Nur in Eurer Sichtweise über Euren Nachbarn.
 
S

Simone986

Wie Ihr hat auch der Nachbar Rechte, zb wie er seinen Garten nutzt. Nur weil ihr meint, er hätte mit der Nichtnutzung seine Rechte verprellt, heißt es nicht, dass Ihr im Recht seid

Wer weiß wie… das kann man ja erfragen. Wer eine Terra-Überdachung möchte, die ja nicht kostenlos ist, kann wohl auch 100/150€ für eine rechtssichere Genehmigung einholen.
Wo ist das Problem? Nur in Eurer Sichtweise über Euren Nachbarn.
Ich habe mit mehr Kosten gerechnet.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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