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SaniererNRW123
Also erst einmal liest man in der Bauordnung von NRW. Wenn Du das tust, findest Du unter §62, dass Terrassenüberdachung Terrassenüberdachung genehmigungsfrei sind, sofern sie klein sind und der Abstand zum Nachbarn 3m beträgt.Ich frage mich, dazu habe ich im Netz nichts gefunden, warum der Nachbar überhaupt dagegen angehen kann? Die Überdachung steht ja schließlich auf unserem Grundstück.
Wie soll man bei einer Doppelhaushälfte 3m Abstand zum Nachbarn einhalten können?
Dann stellst Du fest, dass Du die 3m Abstand nicht einhalten kannst.
Somit liest Du in der Bauordnung weiter und findest unter §67, dass Du den Bauantrag selbst stellen kannst.
Vielleicht ist aber die Grenzbebauung gem. Bebauungsplan und Geschossflächenzahl noch möglich und der Nachbar muss nicht zustimmen? Oder es ist eine Anbaubaulast bzw. analoger privater Vertrag nötig?
Ist also nicht ganz einfach. Pauschal hat die Stadt aber sowohl mit der Aussage "kann man einfach so machen" als auch mit "da ist eine Baugenehmigung" fällig Recht. Kommt darauf an, wie Ihr jeweils nachgefragt habt.
Mein Tipp: Holt Euch online den Bebauungsplan. Schaut, was möglich ist. Geht - nicht anrufen, sondern persönlich mit den Unterlagen - zum Bauamt und redet mit dem Sachbearbeiter, damit er die konkrete Situation mit Bebauungsplan, bestehender Bebauung und geplanter Überdachung bewerten kann.
Wollt Ihr es konkreter haben, dann stellt eine kostenfreie Bauvoranfrage. Die ist in 20 Minuten fertig und ihr bekommt eine rechtssichere Aussage.