Bauabnahme von Schwarzbau erfolgt

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B

Baumeister0815

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hätte hier eine etwas komplexere Sachlage. Ich plane ein Haus zukaufen, mit einer unterkellerten Garage. Diese Garage ist im Bauantrag nach Ablehnung durch das Bauamt durchgestrichen wurden, da wohl kein Zugang aus dem Haus auf den Dachboden der Garage bestehen darf und das Fenster auf der Grenze nicht zulässig ist.
Diese Garage wurde jedoch trotz nicht Genehmigung entsprechend nach Plan errichtet. Baujahr: 1996
Bei der Bauabnahme durch den Kreisbaumeister stand diese Garage bereits und wurde nicht bemängelt.
Welche Konsequenzen drohen hier, falls dieser „schwarzbau“ auffliegt? Ist es aufgrund der Abnahme vielleicht gar keiner?

vielen Dank!
 
B

Baumeister0815

Die Frage die ich mir stelle ist, ob es überhaupt als Schwarzbau zu werten ist, da das Bauamt diesen Bau ja abgenommen hat. Die Garage ist mit den Wohnhaus zusammengebaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

SaniererNRW123

Die Frage die ich mir stelle ist, ob es überhaupt als Schwarzbau zu werten ist, da das Bauamt diesen Bau ja abgenommen hat. Die Garage ist mit den Wohnhaus zusammengebaut.
Man kann nichts abnehmen, was nie eine Genehmigung hatte. Man kann versehentlich die Garage „übersehen“. Eine Abnahme war das aber nicht.
 
DeepRed

DeepRed

Schwarzbau bleibt Schwarzbau. Im schlimmsten Fall Abriss. Und nicht glauben, das Bauämter nie so weit gehen werden bzw. man mit Geld das schon regeln kann. Ich habe in der Verwandtschaft so einen Fall gehabt.
Mein Sanierungsobjekt war ebenfalls ein Schwarzbau, wurde aber per Nutzungsänderungsantrag legal gemacht. Ich rate hier evtl. einen Architekten zu befragen, ob auch bei dir eine Nutzungsänderung Abhilfe schaffen kann.
 
WilderSueden

WilderSueden

Lass den Verkäufer das legalisieren bevor er verkauft. Aktuell dürfte die Konkurrenz eher dünn sein, da würde ich nicht riskieren das zu kaufen und das nicht legalisiert zu bekommen
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
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