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RotorMotor
Da müsste man mal recherchieren.Hallo,
danke für eure Inputs und die Schätzung des Strombedarfs.
Wie soll ich dann das Warmwasser abrechnen in der Einliegerwohnung, wenn die Schätzung nicht eindeutig ist/ juristisch haltbar?
Ich habe lediglich einen Warmwasserzähler in m3. Wie kann ich mit dieser Angabe das Warmwasser dann abrechnen?
Aber ein Lösung mit nur einem Zähler kann ich mir nicht vorstellen.
Man braucht bestimmt mindestens einen Stromzähler an der Wärmepumpe.
Und zwei Wasserzähler um dann die Anteile auszurechnen.
Oder einen getrennten Wärmemengenzähler.
Oder man einigt sich mit dem Mieter auf die Schätzung?
Aber was da rechtlich machbar ist kann ich wie gesagt nicht sagen.