B
BlackSwan
Hallo zusammen,
über die Seriosität des Architekten lässt sich nicht streiten - das vorab.
Zum Vorhaben: Es sollen zwei baugleiche Mehrfamilienhaus mit 7-9 Wohneinheiten errichtet werden. Gesamtwohnfläche pro Objekt ca. 450 qm.
Davon eins sofort.
Angeboten werden folgende Bruttopauschalen inkl. Nebenleistungen:
Leistungsphase 1-4: 24.990 EUR
Leistungsphase 5: 21.420 EUR
Leistungsphase 6-7: 7.735 EUR
Leistungsphase 8: 47.600 EUR
Leistungen für Wärme- / Schallschutz, Gebäudeenergiegesetz Nachweis etc. sind nicht enthalten.
Für das zweite Objekt werden für Leistungsphase 1-7 jeweils 50 % Rabatt angeboten und für Leistungsphase 8 - 5 %.
Das Angebot ist aus meiner Sicht für das erste Objekt grundsätzlich attraktiv aber ich hätte gerne eine Zweitmeinung, denn wenn ich den HOAI Rechner anwerfe dann lande ich genau bei dem Betrag, den ich als Mindestsatz kalkuliert hatte und eigentlich war mein Ziel, das wir darunter landen.
Bei den Rabatten sehe ich es etwas anders, da zu 100 % baugleich gebaut werden soll, muss doch lediglich der Bauantrag neu gestellt werden. D.h. ich sehe die Rabatte für 1-5 als zu niedrig an. 6-8 sind wiederum in Ordnung, da u.U. neu ausgeschrieben werden muss wegen dem zeitlichen Versatz. Seht ihr das anders?
Ein weiterer Punkt: Im Vertrag ist nicht festgehalten, in welchem Turnus und in welchem Umfang vor Ort dokumentiert wird.
Das wäre aber aus meiner Perspektive als Bauherr durchaus sinnvoll, oder seht ihr das anders?
Der Architekt wird vieles wissen worauf er bei Leistungsphase 8 achten muss aber eben auch nicht alles - In wie Fern ist es Sinnvoll diese LP einzugrenzen, wenn man selber einen Handwerksbetrieb in der Familie hat? Könnte man hier einzelne Gewerke rausnehmen? Und wie sieht es dann wieder mit der Haftung aus?
In welchem Umfang haftet der Architekt denn, wenn er Leistungsphase 5 + 8 ausführt für etwaige Mängel? Grundsätzlich ist ja der ausführende Unternehmer in der Gewährleistungspflicht oder nicht?
Und: Es steht zwar noch nicht fest aber es ist nach wie vor möglich, dass ein großer Teil über einen GU abgewickelt wird.
Ich weiß, dass deren eigene Bauleiter auch gerne mal über Mängel hinweg sehen, aber wie groß ist das Risiko, wenn man auf einen GU mit gutem Ruf zurückgreift?
Auf welche weiteren Punkte im Vertrag würdet ihr achten?
Welche Verhandlungsmöglichkeiten seht ihr?
Danke und besten Gruß
BS
über die Seriosität des Architekten lässt sich nicht streiten - das vorab.
Zum Vorhaben: Es sollen zwei baugleiche Mehrfamilienhaus mit 7-9 Wohneinheiten errichtet werden. Gesamtwohnfläche pro Objekt ca. 450 qm.
Davon eins sofort.
Angeboten werden folgende Bruttopauschalen inkl. Nebenleistungen:
Leistungsphase 1-4: 24.990 EUR
Leistungsphase 5: 21.420 EUR
Leistungsphase 6-7: 7.735 EUR
Leistungsphase 8: 47.600 EUR
Leistungen für Wärme- / Schallschutz, Gebäudeenergiegesetz Nachweis etc. sind nicht enthalten.
Für das zweite Objekt werden für Leistungsphase 1-7 jeweils 50 % Rabatt angeboten und für Leistungsphase 8 - 5 %.
Das Angebot ist aus meiner Sicht für das erste Objekt grundsätzlich attraktiv aber ich hätte gerne eine Zweitmeinung, denn wenn ich den HOAI Rechner anwerfe dann lande ich genau bei dem Betrag, den ich als Mindestsatz kalkuliert hatte und eigentlich war mein Ziel, das wir darunter landen.
Bei den Rabatten sehe ich es etwas anders, da zu 100 % baugleich gebaut werden soll, muss doch lediglich der Bauantrag neu gestellt werden. D.h. ich sehe die Rabatte für 1-5 als zu niedrig an. 6-8 sind wiederum in Ordnung, da u.U. neu ausgeschrieben werden muss wegen dem zeitlichen Versatz. Seht ihr das anders?
Ein weiterer Punkt: Im Vertrag ist nicht festgehalten, in welchem Turnus und in welchem Umfang vor Ort dokumentiert wird.
Das wäre aber aus meiner Perspektive als Bauherr durchaus sinnvoll, oder seht ihr das anders?
Der Architekt wird vieles wissen worauf er bei Leistungsphase 8 achten muss aber eben auch nicht alles - In wie Fern ist es Sinnvoll diese LP einzugrenzen, wenn man selber einen Handwerksbetrieb in der Familie hat? Könnte man hier einzelne Gewerke rausnehmen? Und wie sieht es dann wieder mit der Haftung aus?
In welchem Umfang haftet der Architekt denn, wenn er Leistungsphase 5 + 8 ausführt für etwaige Mängel? Grundsätzlich ist ja der ausführende Unternehmer in der Gewährleistungspflicht oder nicht?
Und: Es steht zwar noch nicht fest aber es ist nach wie vor möglich, dass ein großer Teil über einen GU abgewickelt wird.
Ich weiß, dass deren eigene Bauleiter auch gerne mal über Mängel hinweg sehen, aber wie groß ist das Risiko, wenn man auf einen GU mit gutem Ruf zurückgreift?
Auf welche weiteren Punkte im Vertrag würdet ihr achten?
Welche Verhandlungsmöglichkeiten seht ihr?
Danke und besten Gruß
BS
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